(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau
Die 2. Strafkammer als Schwurgericht hat heute nach mehrmonatiger Hauptverhandlung einen 47-jährigen Mann aus Bitterfeld-Wolfen wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht hat es im Ergebnis einer umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 10.09.2013 seinen auf demselben Grundstück wohnenden 86-jährigen Vater, während dieser schlief, mit zahlreichen Stichen, unter anderem mit einer Hellebarde, und Schlägen mit massiven Gegenständen getötet hat. Todesursächlich waren nach den rechtsmedizinischen Feststellungen schwerste Thorax- und Kopfverletzungen, an denen das Opfer spätestens eine Stunde nach dem Tatgeschehen verblutete. Der Angeklagte fuhr an diesem Tag wie gewohnt zur Arbeit, verließ die Arbeitsstelle aber wegen vorgeblicher Beschwerden vorzeitig und verständigte nach seiner Rückkehr am frühen Nachmittag selbst die Polizei. Dieser gegenüber gab er an, seinen Vater blutüberströmt im Bett vorgefunden zu haben. Das Opfer galt als streit- und herrschsüchtig. Zwischen ihm und dem Angeklagten war es am Tag vor der Tat zu einem Streit um eine beabsichtigte Umgestaltung des Gartens des gemeinsamen Wohngrundstücks gekommen. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Angeklagte, der die Tat bis zuletzt bestritten hat, den Tatort präpariert hat um einen Einbruch vorzutäuschen. In der Beweisaufnahme seien keine Umstände zu Tage getreten, die auf einen anderen Täter hindeuteten. 2 Ks 115 Js 19956/13 Frank Straube Pressesprecher
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