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Magdeburg, den 16.12.2014

Kultusminister und Kommandeur des Landeskommandos verständigen sich einvernehmlich: Handreichung zum Umgang mit der Bundeswehr wird an einigen Stellen präzisiert

Bei einem Treffen im Kultusministerium haben sich heute Kultusminister Stephan Dorgerloh und der Kommandeur des Landeskommandos, Oberst Axel Lautenschläger, einvernehmlich darauf verständigt, mögliche Missverständnisse im Blick auf die Bundeswehr-Handreichung auszuräumen. So sollen einzelne Formulierungen präzisiert werden. In dem sehr konstruktiven und fruchtbaren Gespräch sind folgenden Klarstellungen verabredet worden: 1. Es sollen auch weiterhin Vertreter von Friedensorganisationen eingeladen werden. Wenn es nicht gelingt, zu sicherheitspolitischen Fragen Vertreter von Friedensgruppen zu gewinnen, können auch die Lehrerinnen und Lehrer in der Vor- und Nachbereitung solche Themenstellungen ansprechen. Jugendoffiziere können also auch weiterhin eingeladen werden. 2. Die Formulierung ?erlebnispädagogischer Eventcharakter? wird durch eine Formulierung ersetzt, die den Informationscharakter von Truppenbesuchen unterstreicht. Darüber hinaus soll neu auch die Freiwilligkeit der Teilnahme der Schülerinnen und Schüler festgeschrieben werden. 3. Auch zum Werbungsverbot wird es eine Präzisierung geben. Hier ist klar zu trennen zwischen dem Besuch von Jugendoffizieren und Berufsberatern der Bundeswehr. Während den Jugendoffizieren die Werbung für die Bundeswehr im Unterricht untersagt bleibt, wird es auch künftig die Möglichkeit geben, die Bundeswehr als Arbeitsgeber in der Schule vorzustellen, wie das auch für andere Arbeitgeber möglich ist. Auch hier gilt das Gebot der freiwilligen Teilnahme. Die Handreichung, die am 20. November 2014 im Schulverwaltungsblatt erschienen ist, wird entsprechend überarbeitet, abgestimmt und dann im nächsten Schulverwaltungsblatt veröffentlicht. Pressekontakt Bundeswehr: pressestellelkdost@bundeswehr.org Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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