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Magdeburg, den 18.12.2014

Hochschulen und Land vereinbaren gemeinsames Liegenschaftsmanagement

 Mit einer heute (16.12.2014) unterzeichneten Vereinbarung zum Liegenschaftsmanagement schafft die Landesregierung Rechtssicherheit und damit eine wichtige Voraussetzung für die verlässliche Zukunftsplanung für Grundstücke und Gebäude an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.  Die am 1. Januar 2015 in Kraft tretende Vereinbarung schreibt das Land als Eigentümer aller Liegenschaften fest, gleichzeitig können die Hochschulen die für ihren Betrieb notwendigen Gebäude und Grundstücke weiter selbständig bewirtschaften. Da es sich bei vielen dieser Gebäude um spezielle Immobilien wie Labore oder Versuchseinrichtungen handelt, hat sich die eigene Bewirtschaftung durch die Hochschulen bewährt ? daran soll festgehalten werden.  Die Hochschulen können also über notwendige Bauunterhaltsmaßnahmen sowie über nötige Investitionen bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro allein entscheiden. Dafür bekommen sie weiterhin finanzielle Mittel aus dem vom Finanzministerium verwalteten Bauhaushalt. Dort sind für die kommenden zwei Jahre jeweils etwa 16 Mio. Euro eingeplant.  Das Land als Eigentümer der Liegenschaften kann gegebenenfalls nicht mehr benötigte Liegenschaften veräußern und die Erlöse für andere dringende Bauprojekte einsetzen.  Die Vereinbarung wurde heute in Halle von den sieben Rektoren der Hochschulen sowie den Staatssekretären Jörg Felgner aus dem Finanzministerium und Marco Tullner aus dem Wissenschaftsministerium unterzeichnet.

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