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Magdeburg, den 20.12.2014

Mit Vogelgrippe infizierte Wildente in Anhalt-Bitterfeld gefunden

Magdeburg. Eine im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gefundene verendete Stockente hatte sich mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 infiziert. Das ergaben Untersuchungen am Friedrich-Löffler-Institut Riems in der Nacht zum Sonnabend. Das Tier, an dem äußere Verletzungen sichtbar waren, ist bereits am 07. Dezember von einem Tierarzt in einem Wald nahe der Köthener Landstraße in Aken an der Elbe gefunden worden. Dieser Fundort liegt im Aufstallungsgebiet Sachsen-Anhalts. Allerdings wurden die Amtsveterinäre erst am 18.12. von dem Fund in Kenntnis gesetzt.   Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte am Sonnabend, die Behörden hätten sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehörten die klinische und labordiagnostische Untersuchung zweier privater Geflügelhaltungen im 1000-Meter- Radius  und die Vorbereitungen der Untersuchungen eines gewerblichen Geflügelbetriebes im 3000-Meter- Radius. Die dort gehaltenen Hühner wurden bereits am 17./18. 12.  in vier weitere Betriebe umgestallt, die ebenfalls kontrolliert würden. In diesen Betrieben wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.   Desweiteren informierten die niedersächsischen Veterinärbehörden ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt über einen positiven Befund mit H5N8 in einer Entenmastanlage im Landkreis Emsland. 8.000 Enten aus diesem Betrieb wurden am 17. Dezember an eine Schlachtanlage in Grimme, ebenfalls Landkreis Anhalt-Bitterfeld, geliefert und geschlachtet. Der Schlachthofbetreiber hat einen sofortigen Auslieferungsstopp verhängt und hat mitgeteilt, dass keine Produkte in den Handel gelangt sind.   Die am 27. November in Risikobereichen in Sachsen-Anhalt angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel gilt weiterhin. Aeikens sagte: ?Nun zeigt sich, dass es richtig war, Ende November die Aufstallungspflicht anzuordnen. Ich weiß, dass das vor allem für viele private Tierhalter mit Aufwand verbunden ist. Aber der Fund einer infizierten Wildente in Mecklenburg-Vorpommern Mitte November hat sich mittlerweile nicht als Einzelfall herausgestellt. Es gibt keinen Grund für Panik, aber wir müssen wachsam bleiben.?   Für Menschen besteht nach den derzeitigen Erkenntnissen keine Gefahr einer Ansteckung durch H5N8.  Bisher ist weltweit kein Fall von Ansteckung mit diesem Geflügelgrippe-Subtypus bekannt. Für Geflügel allerdings ist dieser Erregertyp hoch pathogen.   Ansprechpartner für Geflügelhalter zu Fragen der Stallpflicht sind die Amtstierärzte der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Eine Übersicht über die Risikogebiete und weitere Informationen stehen im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de.    

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