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Magdeburg, den 22.12.2014

40 Millionen Euro für saubere Gewässer/Ab heute Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt werden von 2016 bis 2021 rund 40 Millionen Euro für die Sanierung der Gewässer des Landes aufgewendet. Die Bewirtschaftungspläne, die über die Maßnahmen für die Gewässersanierung informieren, stehen ab dem 22. Dezember der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mit der Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne startet die zweite Runde der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.    Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens: ?Es werden 1395 Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen der Zustand der Gewässer verbessert werden kann. Dazu zählen etwa Deichrückverlegungen, Altlastensanierungen oder gewässerschonende Landbewirtschaftung.?   Zeitgleich erfolgt die Auslegung des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplans der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und des für die Strategische Umweltprüfung des Plans erforderlichen Umweltberichts.   Die Dokumente zur Anhörung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu den Flussgebietseinheiten Elbe (für Deutschland insgesamt) und Weser (Teil Sachsen-Anhalt) werden offiziell im Landesverwaltungsamt in Papierform ausgelegt. In jedem Landkreis ist ein digitaler Arbeitsplatz zur Einsichtnahme in die Dokumente eingerichtet und im Internet sind die Informationen über www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de abrufbar.   Die erste Bewirtschaftungsrunde läuft von 2010 bis 2015. Aeikens: ?Vom ersten Maßnahmeprogramm konnten viele unserer Gewässer profitieren. Über 700 Kilometer Fließgewässer sind wieder in einen natürlichen Zustand versetzt worden. 120 Stauanlagen wurden so umgebaut, dass sie für wandernde Fischarten durchlässig geworden sind. Die Unterhaltungsverbände setzten regional zahlreiche Projekte um, um die Durchgängigkeit der Gewässer wieder herzustellen oder um sie zu renaturalisieren. Die Umsetzung der rund 1.200 Maßnahmen ist auf guten Wegen. Mit dem gleichen Elan muss es nun in die zweite Runde gehen, die Zielstellung ist sehr anspruchsvoll.? Nun sei es ab dem 22. Dezember für alle Bürgerinnen und Bürger möglich, die Pläne und Programme für die Sanierung der Gewässer zu prüfen und Hinweise und Vorschläge einzubringen. Dies sei bis zum 22. Juni 2015 möglich.   Im Umsetzungszyklus der HWRM-RL wird der erste Hochwasserrisikomanagementplan erstellt. Nachdem die ersten Umsetzungsstufen, die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die Erstellung der Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten erfolgt ist, sind nun bis zum 22.12.2015 Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Die Pläne enthalten neben den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes auch Vorsorge-, Vermeidungs- Wiederherstellungsmaßnahmen sowie konzeptionelle Maßnahmen.    Nun ist es ab dem 22. Dezember für alle Bürgerinnen und Bürger möglich, die Pläne und Programme für die Sanierung der Gewässer und zum Hochwasserrisikomanagement zu prüfen und Hinweise und Vorschläge einzubringen. Dies ist bis zum 22. Juni 2015 möglich.   Hintergrund:   Der ökologische und chemische Zustand vieler Gewässer lässt immer noch zu wünschen übrig. Über lange Zeiträume haben sich Schadstoffe in den Sedimenten der Gewässer abgesetzt. Auch ist in der Vergangenheit die ökologische Funktion von Gewässern vernachlässigt oder ignoriert worden. Darum widmen sich jetzt zahlreiche Projekte der Verbesserung der Durchgängigkeit.   Sachsen-Anhalt hat Anteil an 80 Grundwasserkörpern. Davon weisen bereits 78 einen guten mengenmäßigen Zustand auf, 41 Grundwasserkörper sind in einem guten chemischen Zustand. Abweichungen resultieren zumeist aus Überschreitungen von Grenzwerten für Nitrat, Sulfat oder Ammonium.   Von den 335 Oberflächengewässern werden 95 als natürlich, 191 als erheblich verändert und 49 als künstlich eingestuft. Nach aktualisierter Zustandsbewertung weisen 5 % aller Oberflächenwasserkörper einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial auf. Defizite bestehen vor allem noch hinsichtlich des Lebensraums und der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in den Gewässern. Auch beim Gehalt an Sauerstoff, Nährstoffen und Salz sowie bei spezifischen Schadstoffen gibt es noch Defizite. Vom Quecksilber abgesehen, haben 71 Prozent der Wasserkörper des Landes einen guten chemischen Zustand. Wird Quecksilber mit berücksichtigt, erfüllt kein Gewässer das Kriterium des guten chemischen Zustandes.   Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans der FGG Elbe enthält eine zusammen­fassende Auswertung der Maßnahmen in den Handlungsbereichen Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung / Regeneration und Überprüfung.   Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union sowie den Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (LAWA, 2009) konnten für das Land Sachsen-Anhalt auf einer Länge von 1.863,6 km insgesamt 67 Gewässer ermittelt werden, von denen ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko ausgeht. Von den insgesamt 282 Risikogebieten in der FGG Elbe liegen 67 in Sachsen-Anhalt. Für diese Gebiete sind Maßnahmen vorgesehen. Neben Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes und der Aktualisierung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sind insbesondere auch die in 14 Risikogebieten geplanten Maßnahmen zur Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen und weitere in 4 Risikogebieten geplante Maßnahmen der Gewässerentwicklung und Auenrenaturierung hervorzuheben. Diese Maßnahmen verdeutlichen insbesondere die Nutzung bestehender Synergien zwischen WRRL und HWRM-RL.                    

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