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Magdeburg, den 22.12.2014

Gemeinsame Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt: Deutsches Zentrum Kulturgutverluste heute rechtlich anerkannt ? Arbeitsaufnahme zum 1. Januar 2015

Die Stiftungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat heute die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste mit Wirkung vom 1. Januar 2015 als rechtsfähig anerkannt. Mit ihrer Gründung kann die Stiftung damit wie geplant zum Jahresbeginn 2015 ihre Arbeit aufnehmen. Die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates ist für den 22. Januar 2015 geplant. Vorübergehend führt ein zweiköpfiger Gründungsvorstand aus leitenden Beamten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt die Geschäfte der Stiftung. Die Stelle des hauptamtlichen Stiftungsvorstandes ist bereits öffentlich ausgeschrieben. Für das Amt des ehrenamtlichen Vorstandes der Stiftung schlägt eine von der Stiftergemeinschaft aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingesetzte Findungskommission Prof. Uwe Schneede vor. Der Kunsthistoriker aus Hamburg war zuletzt Direktor der Hamburger Kunsthalle. In dieser Funktion richtete er schon vor Jahren die erste feste Personalstelle für Provenienzforschung an einem deutschen Museum ein, die noch heute existiert. Seit 2008 ist Prof. Schneede Vorsitzender des Beirats der Arbeitsstelle für Provenienzforschung Berlin (AfP). Der Personalentscheidung muss der Stiftungsrat der Stiftung zustimmen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: ?Mit Uwe Schneede haben wir eine herausragende Persönlichkeit gewonnen, die dieser wichtigen Aufgabe das notwendige nationale und internationale Gewicht verleiht. Ich freue mich, dass mit ihm ein renommierter Kunsthistoriker zur Leitung der Stiftung zur Verfügung steht, der sich mit großem persönlichem Engagement für die Suche nach NS-Raubkunst in öffentlichen Sammlungen einen Namen gemacht hat. Mit der Gründung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zum 1. Januar 2015 ist ein weiterer entscheidender Schritt auf dem Weg der Aufarbeitung des staatlich organisierten Kunstraubes während der NS-Terrorherrschaft durch eine gestärkte Provenienzforschung gelungen. Deutschland kann nicht zulassen, dass sich Kunstwerke unter NS-Raubgutverdacht weiterhin unerkannt in den Beständen von Museen, Archiven und Bibliotheken befinden. Es ist ein ermutigendes Signal, dass der erst vor wenigen Wochen gefasste Beschluss zur Errichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste nun in Rekordzeit nach zwischenzeitlicher Zustimmung des Bundeskabinetts und aller notwendigen Länder- und kommunaler Gremien mit der Gründung der Stiftung zügig umgesetzt wird. Dafür danke ich allen Beteiligten sehr - dies ist auch ein Beleg für den funktionierenden kooperativen Kulturföderalismus in der Bundesrepublik.? Seitens des künftigen Sitzlandes Sachsen-Anhalt erklärte Kultusminister Stephan Dorgerloh: ?Es ist ein wunderbarer Erfolg, dass wir die neue Stiftung für Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt gewinnen konnten. Darin sehe ich auch eine Wertschätzung für unsere langjährige erfolgreiche Arbeit der Koordinierungsstelle Magdeburg im sensiblen Feld der NS-Raubkunst. Mit der neuen Stiftung können die bereits bestehenden deutschen Aktivitäten beim Thema Kulturgutverluste nun künftig noch besser miteinander verbunden und gebündelt werden. Dies ist auch eine Verpflichtung für das Land, sich weiterhin seiner historischen Verantwortung und dem nach wie vor aktuellen Wiedergutmachungsauftrag zu stellen?, so Sachsen-Anhalts Kultusminister. Der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Udo Michallik, sagte: ?An der Errichtung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste haben alle Bundesländer intensiv mitgearbeitet. Wir freuen uns, dass mit der heutigen Anerkennung der Stiftung die Gründung erfolgreich zum Abschluss gekommen ist. Das neue Zentrum ergänzt in hervorragender Weise die verstärkten Aktivitäten zur Provenienzforschung in den Ländern.? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste erhält neben den Beiträgen aller Stifter zum Stiftungskapital jährliche Zuwendungen von Bund und Ländern. Kulturstaatsministerin Grütters stellt für die Stiftungsgründung 2014 rund 4 Millionen Euro zur Verfügung. Für den Bereich Provenienzforschung wird der Bund ab 2015 insgesamt 6 Millionen Euro aufwenden, einen Großteil davon für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Die Länder werden zusätzlich zur Mitfinanzierung der dezentralen Provenienzforschung ihre bisherigen Engagements für die Koordinierungsstelle Magdeburg und die Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Höhe von 608.000 Euro pro Jahr auf das Zentrum überleiten. Die Stiftung geht zunächst mit 20 Mitarbeitern an die Arbeit, einschließlich der bisher bei der Arbeitsstelle für Provenienzforschung und der Koordinierungsstelle Magdeburg Beschäftigten. Das für die Stiftung vorgesehene und derzeit in Herrichtung befindliche Gebäude in Magdeburg wird Anfang April 2015 bezogen werden. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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