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Magdeburg, den 29.12.2014

Rechtspfleger müssen nicht mehr ?stempeln?

800x600 Magdeburg. Sachsen-Anhalts Justizministerium führt zum 1. Januar die Vertrauensarbeitszeit für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Gerichten und Staatsanwaltschaften ein. Die Erfassung und Kontrolle von Anwesenheits-Zeiten wird damit abgeschafft. Grundlage ist eine Vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat des Ministeriums. ?Der Abschied von der Stempeluhr fördert die Motivation und bringt eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf?, so Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Professor Angela Kolb. Gearbeitet wird auch weiterhin im Gericht, Akten dürfen nur im Ausnahmefall zu Hause bearbeitet werden. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind aber bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit frei ? vorausgesetzt die Sprechzeiten in den Fachabteilungen des Gerichts sind gewährleistet. Vorausgegangen war ein einjähriges Pilotprojekt an den Amtsgerichten in Schönebeck und Halle, dessen Ergebnisse sowohl vom Oberlandesgericht wie vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung positiv bewertet wurde. Mit der Einführung der Vertrauensarbeitszeit und der größeren Flexibilität stieg die Arbeitszufriedenheit, die Zahl der Krankentage sank. Die Vertrauensarbeitszeit sei ein Angebot, sagte Kolb. ?Wer nicht teilnehmen möchte, für den gelten die bisherigen Konditionen.? Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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