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Magdeburg, den 04.01.2015

Politisch motivierter Landfriedensbruch in Magdeburger Diskothek

In der heutigen Nacht, 04.01. ? zwischen 2 und 4 Uhr, wurden in einer Diskothek in der Sandbreite und im Anschluss auf dem Willy-Brandt-Platz mehreren Straftaten aus einer Gruppe von ca. 20 Personen heraus verübt, die nach ersten Erkenntnissen Verbindungen in die rechtsextreme und gewaltbereite Fußballfangruppierung der  ?Blue White Street Elite? haben könnte. Kurz vor zwei Uhr war das Lied ?Lieber bunt als braun? in der Diskothek abgespielt worden. Daraufhin begab sich die Personengruppe auf die Tanzfläche, zeigte dort den Hitlergruß und schlug vereinzelt auf anwesende Gäste ein. Nachdem die aggressiven Mitglieder durch den Sicherheitsdienst der Disko verwiesen wurden, erhielten sie nach erfolgter Identitätsfeststellung und Anzeigenaufnahme durch die Polizei einen Platzverweis. 16 Personen der Gruppierung fuhren anschließend mit dem Bus in Richtung Stadtzentrum. Während der Fahrt kam es zu Beleidigungen und Provokationen gegenüber vier Fahrgästen irakischer Herkunft. Beim Verlassen des Busses auf dem Willy-Brandt-Platz kam es in der Folge zu weiteren körperlichen Auseinandersetzungen, die durch Polizeikräfte, die vorsorglich in der Nähe des Busses geblieben waren, unterbunden werden mussten. Hierbei leisteten Mitglieder der Gruppierung auch Widerstand gegenüber den eingesetzten Beamten bevor die gewalttätige Tour durch das nächtliche Magdeburg beendet werden konnte. Strafverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung wurden eingeleitet. Gegenwärtig werden Erkenntnisse geprüft, ob Personen aus den Reihen der auffälligen Gruppierung auch für den Abbruch eines Fußballturniers am Samstagabend in Gommern verantwortlich sind. Durch den Staatsschutz der zentralen Kriminalitätsbekämpfung werden alle Erkenntnisse zusammengetragen, die Verbindung zur ?Blue White Street Elite? geprüft und die Möglichkeiten in Bezug auf eine erneute Aufnahme eines Verbotsverfahren gegen die Gruppierung herausgearbeitet. (bema)

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