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Magdeburg, den 09.01.2015

Fischereiaufseher erhalten Aufwandsentschädigung

Magdeburg. Die ehrenamtlichen Fischereiaufseher in Sachsen-Anhalt erhalten ab diesem Jahr eine Aufwandsentschädigung. Vorgesehen sind bis zu 180 Euro im Jahr. Das geht aus der neuen Verordnung über bestätigte Fischereiaufseher hervor, die Ende vergangenen Jahres in Kraft trat. Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte dazu am Freitag in Magdeburg: ?Mit ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit im Rahmen der Gefahrenabwehr unterstützen die Fischereiaufseher wirksam die Arbeit von Polizei und Fischereibehörden. Mit der neuen Verordnung soll das ehrenamtliche Engagement der Fischereiaufseher gestärkt werden. Ziel ist es, die Qualität der Fischereiaufsicht an den Gewässern weiter zu verbessern.?Die Aufwandsentschädigung wird aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert. Sie kann von den Fischerei- und Anglerverbänden für die im jeweiligen Verband organisierten bestätigten Fischereiaufseher bei der oberen Fischereibehörde beantragt werden. Die Verbände zahlen die Aufwandsentschädigungen jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr an die bestätigten Fischereiaufseher bis zum 30. April aus. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an nicht in den Verbänden organisierte bestätigte Fischereiaufseher nimmt die obere Fischereibehörde auf Antrag bis zum 30. April direkt vor.In Sachsen-Anhalt kontrollieren rund 380 bestätigte Fischereiaufseher die Einhaltung von Vorschriften des Fischerei-, Tierschutz- und Umweltrechts an den Gewässern des Landes.

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