(LG MD) Terminverlegung: Streit um Verkauf von Kurzentrum in Bad Suderode
11 O 880/14 - 11. Zivilkammer Der auf den 23.Januar 2014 anberaumte Termin ist verlegt worden auf Freitag, den 29. Mai 2015 2015 um 10.00 Uhr, Saal B13 da der Rechtsanwalt der Klägerin längerfristig erkrankt ist. Hintergrund: Am 23.12.2013 verkaufte die Gemeinde Bad Suderode als Rechtsvorgängerin der Stadt Quedlinburg das Kurzentrum in Bad Suderode an die Klägerin, eine Projektentwicklungsgesellschaft. Am 2. Juni 2014 erklärte die Stadt den Rücktritt vom Kaufvertrag und behauptete, die Klägerin habe u.a. ihre vertragliche Pflicht eine Bürgschaft von 1 Million ? zu erbringen nicht erfüllt. Die Klägerin möchte mit der Klage erreichen, dass der Rücktritt der Stadt vom Kaufvertrag unwirksam war. Christian Löffler Pressesprecher
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