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Bernburg, den 18.01.2015

Sammelmeldung

- tägliche Pressemeldung -   Kriminalitätsgeschehen Schönebeck   (Taschendiebstahl) In den Nachmittagsstunden des Freitages kam es zu einem Diebstahl einer Handtasche. Diese wurde einer älteren Dame entwendet, als diese auf dem Friedhof in der Magdeburger Straße das Grab ihres verstorbenen Mannes pflegte. Die Geschädigte hatte die Handtasche für einen Augenblick unbeaufsichtigt gelassen um Unrat zur Mülltonne zu bringen. Als sie zurück kam war die Handtasche samt Inhalt verschwunden. Auf dem Friedhof war der Frau noch ein älterer stämmiger Mann aufgefallen, welcher eine grüne Jacke und eine Pudelmütze trug. Sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.   Unseburg  (Diebstahl von Fahrzeugen) Unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht vom Freitag zum Samstag Zugang zu einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Ortslage Unseburg. Dort entwendeten sie einen abgestellten Ackerschlepper vom Typ Inter-Harv IHC 624. Der Traktor war seit mehreren Jahren nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Zugmaschine war nicht verschlossen und der Zündschlüssel steckte im Schloss. Vermutlich wurde der Schlepper auf ganz normalem Wege, durch das offene Hoftor vom Grundstück des Geschädigten, entwendet.   Bernburg   (Diebstahl) Am Samstag dem 17.01.2015 wurde durch den Ladendetektiv des Toom-Marktes bekannt, dass er eine männlich Person beim Ladendiebstahl festgestellt hat. Da sich die beschuldigte Person nicht ausweisen konnte wurde die Polizei zu Identitätsfeststellung hinzugerufen. Dabei wurde den Beamten mitgeteilt, dass der Täter einen Satz Fahrradpedale aus dem Warenträger entnommen hat und die Sicherungsetiketten in einer anderen Abteilung heimlich entfernte. Dann steckte er die Ware in einen mitgeführten Beutel und wechselte wiederum den Sortiment Bereich. Dort nahm er die Ware aus dem Beutel und steckte sie in die Innentasche seiner Jacke. So passierte er den Kassenbereich ohne die Pedalen zu bezahlen. Nach der Kasse sprach den Detektiv den Mann an, wobei dieser sogleich die Tat einräumte.     Verkehrsgeschehen Löderburg L71   (Unfall unter Einwirkung von Alkohol) Am Freitagnachmittag, gegen 17:00 Uhr, kam es auf der L71 zu einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss. Der Führer einer Sattelzugmaschine befuhr die L71 aus Richtung Neu Staßfurt kommend in Richtung Unseburg. Den Kreisverkehr (Braunsches Kreuz) bemerkte der Lastkraftwagen zu spät und fuhr mit dem Sattelzug über den Hügel in der Mitte des Kreisverkehrs. Der Fahrzeugführer versuchte im Anschluss die Unfallstelle pflichtwidrig zu verlassen. Er wurde jedoch durch vor Ort befindliche Verkehrsteilnehmer daran gehindert. Die hinzugerufenen Beamten stellten bei der Befragung Atemalkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 2,03 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutprobenentnahme durchgeführt.     Aschersleben  (Unfall mit Sachschaden) Zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kam es am Samstag gegen 10:00 Uhr. Die beiden Fahrzeugführer befuhren die Straße Am Spittelsberg aus Richtung Ortseingang kommend in Richtung Zentrum. Der Vorausfahrende fuhr ohne ersichtlichen Grund plötzlich langsam und bremste auf Höhe der Einfahrt zur Firma "Hohbein Landtechnik" noch stark ab. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung konnte der nachfolgende PKW-Führer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig abbremsen und fuhr auf den ersten Fahrzeugführer auf. An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden.     Verkehrskontrollen Güsten   (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Im Rahmen der Streifentätigkeit in Güsten, K1304, Richtung Staßfurt am 17.01.15, 22:10 Uhr wurde ein PKW angehalten und kontrolliert. Die eingesetzten Beamten entschlossen sich eine Personenüberprüfung vorzunehmen. Dabei wurde schnell klar, anhand der Aussprache und des Alkoholgeruch in der Atemluft, dass die Fahrzeugführerin alkoholisiert im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war. Die Beschuldigte stand somit im Verdacht, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt zu haben, obwohl sie in Folge des Genusses alkoholischer Getränke vermutlich nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Ein Atemalkoholtest wurde durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 1,54 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde auf freiwilliger Basis durchgeführt. Eine Sicherstellung des Führerscheines erfolgte.     Im Auftrag Richter, POK

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