Naturschutzförderung in Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt fördert Naturschutzprojekte mit über 44 Mio. Euro
Das Landesverwaltungsamt (LVwA), Referat Naturschutz, Landschaftspflege, hat seit 2008 für die Förderperiode 2008 ? 2014 insgesamt 350 Naturschutzprojekte in Sachsen-Anhalt gefördert. Dafür bewilligte das LVwA Mittel in Höhe von über 44 Mio. Euro. ?Mit der Förderung wurde bereits viel erreicht. So konnte beispielsweise ein Aussterben der Großtrappe verhindert werden, ein Erfolg, der sich durchaus herumsprechen sollte.?, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Das LVwA fördert in Sachsen-Anhalt über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Den Schwerpunkt dieser Förderung bildet das europäische Schutzgebietssystem ?Natura 2000?, jedoch sind auch Projekte zur Pflege und Entwicklung anderer Flächen mit hohem Naturwert förderfähig. Seit 2010 fördert das LVwA beispielsweise Projekte des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e. V., deren Ziel die Eindämmung von invasiven Neophyten in Sachsen-Anhalt ist. Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen (z. B. Staudenknöterich und Riesen-Bärenklau), die durch den Einfluss von Menschen zu uns gekommen sind, sich hier ausbreiten und dadurch einheimische Arten verdrängen. Mit der Förderung dieser in Sachsen-Anhalt einmaligen Projekte folgt das LVwA der von der Landesregierung am 18.05.2010 beschlossenen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten (Nr. 1143/2014). Seit 2010 wurden für die Projekte Mittel in Höhe von über 1,2 Mio. Euro bewilligt. Als ein weiteres Beispiel kann das Projekt des Fördervereins Großtrappenschutz e. V. genannt werden, das den Schutz der Großtrappe im Fiener Bruch (Jerichower Land) zum Inhalt hat. Die Großtrappe zählt mit einem Gewicht von bis zu 16 kg zu den schwersten flugfähigen Vögeln der Welt und ist in Deutschland vom Aussterben bedroht. Im Fiener Bruch, dem Havelländischen Luch und den Belziger Landschaftswiesen leben deutschlandweit die letzten Tiere. Durch die Förderung des Projektes mit bislang über 500.000 Euro konnte mit dazu beigetragen werden, ein Aussterben der Großtrappe in Deutschland zu verhindern. Daneben fördert das LVwA in Sachsen-Anhalt vielfältige weitere Projekte, die dem Erhalt und der Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen. Diese Förderung wird das LVwA auch in der neuen EU-Förderperiode, die in diesem Jahr anlaufen wird, fortsetzen. Hintergrund:Die Förderung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der 75 % der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 % trägt das Land Sachsen-Anhalt. Auch die im LVwA für das Förderverfahren erforderlichen Sachbearbeiter/-innen werden überwiegend mit Mitteln aus dem ELER finanziert (sog. technische Hilfe).Rechtsgrundlage für die Projektförderung durch das LVwA ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten. Danach können Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Vereine und Verbände und gemeinnützige Stiftungen Fördermittel beantragen. Diese Zuwendungsrichtlinie sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des LVwA (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/naturschutz) abrufbar.
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