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Magdeburg, den 20.01.2015

Neue Vorgaben für Versorgungswerk der Rechtsanwälte

Sachsen-Anhalt beschränkt die Möglichkeit von Rechtsanwälten, sich von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte befreien zu lassen. Bisher konnten Anwälte im ersten Jahr nach ihrer Zulassung in Sachsen-Anhalt eine Befreiung erreichen. Diese Frist soll auf sechs Monate verkürzt werden. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die das Kabinett heute beschlossen hat. In Sachsen-Anhalt sind aktuell 1.800 Anwälte zugelassen.   Das seit 2007 arbeitende Versorgungswerk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und organisiert die berufsständische Versorgung für Rechtsanwälte. Es hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen eine Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrente zu gewähren. Anwälte mit Zulassung in Sachsen-Anhalt sind Pflichtmitglieder und müssen einkommensbezogene Beiträge entrichten. Dieses Geld ist so anzulegen, ?dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint und ein angemessener Ertrag erzielt wird?. ?Sicherheit geht vor Rentabilität?, so Justizministerin Professor Angela Kolb.   Mit der Novelle des Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt werden auch neue Vorgaben für die Größe der Organe des Versorgungswerks gemacht: die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung sinkt von 15 auf neun, und der Vorstand wird von fünf auf drei Mitglieder verkleinert.      

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