Burgenlandkreis hat genehmigte Haushaltssatzung für 2015
Die Haushaltssatzung 2015 des Landkreises Burgenlandkreis wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln und ist einer der ersten Landkreise, die in diesem Jahr einen gültigen Haushalt vorweisen können. ?Mit der Genehmigung für die Haushaltssatzung 2015 hat der Landkreis die notwendige Planungssicherheit für die kommenden Monate. Gleichzeitig eröffnet ihm das Spielräume für geplante Investitionen. Ich freue mich, dass das auch in diesem Jahr wieder zu so einem frühen Zeitpunkt gelungen ist.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Genehmigung. Allerdings weist der Ergebnishaushalt 2015 ein negatives Ergebnis aus, ein Ausgleich des Haushaltes kann nur durch Rückgriff auf vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden. Das ist auf Grund der doppischen Haushaltsführung insbesondere dann möglich, wenn in den vergangenen Jahren positive Ergebnisse erwirtschaftet wurden.Trotz einer Erhöhung der Kreisumlagesätze auf 38,23 Prozent sinken in diesem Jahr die von den kreisangehörigen Gemeinden hierdurch vereinnahmten Erträge. Damit der Handlungsspielraum in den Folgejahren erhalten bleibt, muss der Landkreis verstärkt eigene Sparpotentiale und Einnahmemöglichkeiten konsequent nutzen.Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.
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