Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Halle und des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen-Anhalt - Feststellung einer Cannabis-Indoorplantage
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des LKA Sachsen-Anhalt wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln fanden am Dienstag in Elsteraue (Burgenlandkreis), OT Alttröglitz Durchsuchungen auf einem alten Bauerngehöft statt. In einem Stallgebäude wurde eine professionell betriebene Cannabis-Indoorplantage mit mehr als 300 Pflanzen festgestellt. Die Durchsuchungsmaßnahmen führte das LKA Sachsen-Anhalt mit Unterstützung der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt. Insgesamt waren über 20 Beamte eingesetzt. Der Durchsuchung ging ein Hinweis voraus, der die Ermittler auf die Spur dieser Großplantage brachte. Während der Durchsuchungsmaßnahmen traf einer der Beschuldigten im Objekt ein und wurde vorläufig festgenommen. Es handelt sich hierbei um einen 36 Jährigen aus Zeitz. Ein zweiter Beschuldigter (35 Jahre) konnte bislang nicht angetroffen werden. Die Eigentümer des Objektes sind nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht in den Betrieb der Cannabis-Indoorplantage involviert. Das Gebäude, in denen die Plantage untergebracht war, ist an die Beschuldigten vermietet worden. Im Ergebnis konnten über 300 Cannabis-Pflanzen und ca. 1,5 kg abgeerntete Marihuanablüten sowie zahlreiches Equipment zum professionellen Betreiben dieser Anlage sichergestellt werden. Anschließend wurden die Wohnungen der beiden Beschuldigten durchsucht. Hier wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden (ca. 350 g Marihuana, über 70 Pflanzenstecklinge und 69 Ecstasy (XTC)-Tabletten. Die Ermittler schätzen den Straßenverkaufswert des Gesamtertrages auf ungefähr 30.000 bis 40.000 Euro. Damit gelang ein empfindlicher Schlag gegen die Betäubungskriminalität. Die sichergestellten Betäubungsmittel werden gegenwärtig im LKA Sachsen-Anhalt untersucht. Die Staatsanwaltschaft Halle stellte Haftantrag gegen den 36 Jährigen beim zuständigen Amtsgericht (AG). Das AG Halle verkündet am gestrigen Nachmittag Haftbefehl gegen den Beschuldigten.
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