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Halberstadt, den 22.01.2015

Polizeireport Landkreis Harz Halberstadt

Verdächtiger Fund ? Polizei sperrte Parkplatz B 6, Parkplatz Brockenblick ? Am 22.01.2015, um 08.15 Uhr, erhielt die Polizei von Verkehrsteilnehmern Kenntnis darüber, dass auf dem Parkplatz ?Brockenblick? in Fahrtrichtung Niedersachsen, eine Strohpuppe auf einer Bank und ein Blechfass abgelegt worden waren. Auf dem gelben Fass befand sich das Zeichen für Radioaktivität und um den Hals der Strohpuppe ein Schild mit der Aufschrift ?nicht-rückholbare Endlagerung?.  Die Polizei sperrte den Parkplatz während der ersten Untersuchung des Fasses ab, konnte jedoch schnell ermitteln, dass das Fass leer war und von daher keine akute Gefahr hinsichtlich Radioaktivität vorlag. Die Gegenstände wurden vom zuständigen Ordnungsamt abgeholt. Die Sperrung des Parkplatzes ?Blockenblick? wieder aufgehoben. Gashavarie in Reihenhaus Harzgerode ? Am 22.01.2015, gegen 07.15 Uhr, war in einer Haushälfte eines Reihenhauses in der Gartenstraße zu einem Gasaustritt gekommen. Die Bewohner (Ehepaar) hatten beim Eintreffen der Rettungskräfte und Polizei bereits das Haus verlassen und klagten über Unwohlsein / Übelkeit. Die beiden Kinder der Familie befanden sich ebenfalls nicht mehr im Haus sondern waren in der Schule. Bei der Befragung der beiden Bewohner wurde bekannt, dass es schon seit längerer Zeit im Haus "übel" riecht und häufig durchgelüftet werden musste. Eine Messung des Kohlenmonoxid Gehalts durch die Feuerwehr verlief ohne Beanstandungen. Ein hinzugerufener Mitarbeiter des örtlichen Gasversorgers stellte am Hausanschluss der Gasleitung eine undichte Stelle fest, welche abgedichtet werden musste. Zum heutigen Erkenntnisstand wurden keine ernsthaften Gesundheitsschädigungen festgestellt. Fahren ohne Fahrerlaubnis Neinstedt ? Am 22.01.2015, gegen 12.00 Uhr, befuhren zwei Polizeibeamte die Suderöder Straße. Im Begegnungsverkehr befand sich ein VW Transporter der von einer männlichen Person geführt wurde. In Kenntnis, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, wendeten die Beamten und führten eine Kontrolle des 59-Jährigen durch. Dieser gab auch unumstritten zu, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. 

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