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Halle (Saale), den 23.01.2015

Landesverwaltungsamt gibt grünes Licht für Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg

800x600 Die Haushaltssatzung 2015 der Landeshauptstadt Magdeburg wurde vom Landesverwaltungsamt bestätigt. Magdeburg verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr wirtschaftliches Handeln und ist eine der ersten Kommunen, die in diesem Jahr einen bestätigten Haushalt vorweisen können. ?Die Genehmigung der Haushaltssatzung zu so einem frühen Zeitpunkt verschafft der Stadt die notwendige Planungssicherheit, auch wenn auf Grund der angespannten Finanzlage die Spielräume insbesondere für Investitionen enger werden.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Haushaltsverfügung. Der Ergebnishaushalt 2015 weist erstmals seit 2011 ein negatives Ergebnis aus, ein Ausgleich des Haushaltes kann nur durch Rückgriff auf vorhandene Rücklagen erfolgen. Das ist auf Grund der doppischen Haushaltsführung insbesondere möglich, wenn in den vergangenen Jahren positive Ergebnisse erwirtschaftet wurden. In diesem Jahr plant die Landeshauptstadt Investitionen i.H.v. 35,8 Mio. EUR. Für Vorhaben in den kommenden 3 Jahren weist der Haushalt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 103 Mio. Euro aus. Im Vorgriff darauf stellte das Landesverwaltungsamt der Stadt für 2016 einen Kredit zur Errichtung von fünf dringend benötigten Kindereinrichtungen i.H.v. 10 Mio. EUR in Aussicht, die die Stadt ohne Fördermittel errichten will. Perspektivisch ist die Landeshauptstadt Magdeburg gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und auch für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit der Stadt durch eine gute Finanzplanung zu sichern. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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