Trotz Klagen wird an Bau der Ortsumfahrung Naumburg festgehalten
Rund zwei Monate nachdem das Landesverwaltungsamt Halle den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Ortsumfahrung (OU) Naumburg im Zuge der B 87 erlassen hat (13.11.2014), steht nunmehr fest, dass beim Bundesverwaltungsgericht zwei Klagen dagegen eingegangen sind. ?Trotz der Klagen halten wir an den Planungen für den Neubau OU Naumburg-Bad Kösen uneingeschränkt fest?, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg. Nach Auskunft des Ministers ist deshalb das Vorhaben ?OU Naumburg-Bad Kösen? auch im Zuge der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP 2015) mit einer Trassenlänge von 18,6 Kilometern und einem Investitionsvolumen von mehr als 90 Millionen Euro an den Bund gemeldet worden. Zwar bestehe für die OU Bad Kösen bereits seit zwei Jahren Baurecht, erklärte Webel. Vor dem Hintergrund, dass eine vollständige verkehrliche Wirksamkeit der B 87n jedoch erst mit Realisierung der beiden unmittelbar aufeinander folgenden Ortsumgehungen ? OU Bad Kösen und OU Naumburg ? erreicht werde, müssten beide Vorhaben zusammen betrachtet werden, fügte er hinzu. Welche Verzögerungen durch die Klagen einträten, sei schwer einzuschätzen, erklärte der Verkehrsminister. Geklagt hätten der Verein ?Rettet das Saaletal e.V.? und die Kaolin- und Tonwerke Salzmünde GmbH.
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