Weichen für modernen Strafvollzug gestellt
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat mit zwei Gesetzentwürfen die Weichen für einen modernen Strafvollzug in Sachsen-Anhalt gestellt. Das Kabinett hat den Entwurf für ein Justizvollzugsgesetzbuch an den Landtag überwiesen. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ?Wir verankern den Schutz der Allgemeinheit sowie die Resozialisierung als gleichrangige Vollzugsaufgaben.? Zudem wurde der nächste Schritt der Reform der Justizvollzugslandschaft beschlossen. Weil der Haftplatzbedarf sinkt, soll die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau (JVA) zum 1. Juli 2015 schließen. Der Offene Vollzug vor Ort bleibt als Abteilung der JVA Halle erhalten. Mit dem Entwurf für das Justizvollzugsgesetzbuch (JVollzGB) wird der Strafvollzug erstmals auf Landesebene gesetzlich geregelt. Die Landesgesetze für den Jugendvollzug und den Untersuchungshaftvollzug gehen in dem neuen Justizvollzugsgesetzbuch auf, für den Erwachsenen-Strafvollzug werden erstmals landesgesetzliche Regelungen getroffen. Es umfasst auch Regelungen für Strafgefangene mit angeordneter und vorbehaltener Sicherungsverwahrung und für Jugendstrafgefangene mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung. Das Landesgesetz orientiert sich stark an einem Musterentwurf, den Sachsen-Anhalt gemeinsam mit mehreren Ländern erarbeitet hatte. Es weicht aber in einigen Punkten davon ab. So werden Gefangene in Sachsen-Anhalt zunächst grundsätzlich im geschlossenen Vollzug untergebracht, um ihre Eignung für den offenen Vollzug sachgerecht prüfen zu können. Zudem behält Sachsen-Anhalt die Arbeitspflicht im Justizvollzug bei. ?Inhalte und Strukturen ? beides ist für einen guten Strafvollzug wichtig?, sagte Justizministerin Kolb. Beide Themen ? Strafvollzugsgesetzgebung und Neugliederung der Justizvollzugslandschaft ? werden jetzt den Landtag beschäftigen. Kolb: ?Die Gefangenenzahlen sinken und die Struktur im Justizvollzug ist zu kleinteilig. Das zwingt uns dazu, bereits jetzt einen weiteren Vollzugsstandort aufzugeben.? Derzeit gebe es im Land 2.215 Haftplätze. ?Deutlich mehr als wir brauchen?. Die JVA Dessau-Roßlau sei mit 237 Haftplätzen die kleinste der Altanstalten. Der Anteil der Mehrfachbelegungen sei hier am höchsten. Kolb: ?Bis zu drei Inhaftierte sind gemeinsam untergebracht.? Auch aus personalwirtschaftlicher Sicht gebe es zur Schließung keine Alternative. ?Blieben alle Standorte am Netz, bräuchten wir mehr Personal.? Der Offene Vollzug in Dessau soll als Abteilung der Justizvollzugsanstalt Halle weiter geführt werden, so wie der Offene Vollzug in Magdeburg Teil der JVA Burg ist. Darüber hinaus ist geplant, dass die zentrale Schlosswerkstatt und die Vergabestelle des Justizvollzugs sowie die Zentrale Auskunftsstelle des Justizvollzuges des Landes in Dessau-Roßlau arbeiten. Hintergrund: Schon in der Koalitionsvereinbarung hatten sich CDU und SPD im Jahr 2011 auf eine Reform der Justizvollzugslandschaft und auf eine Standortkonzentration geeinigt. Hintergrund sind seit Jahren sinkende Gefangenenzahlen. Seit Mitte 2002 ist die Zahl der Inhaftierten im Land um mehr als 1.000 auf 1.769 im Jahresdurchschnitt 2014 (ohne Arrest) gesunken. Mit einem weiteren Rückgang wird gerechnet. Der Vollzug soll perspektivisch an den Standorten Halle, Burg und Raßnitz konzentriert werden.
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