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Magdeburg, den 29.01.2015

Zielvereinbarungen 2015-2019 unterzeichnet / Möllring: Fundament für zukunftsfähige Entwicklung der Hochschulen und der Hochschulmedizin

Wissenschaftsminister Hartmut Möllring und die Rektorin und Rektoren der staatlichen Hochschulen, der Präsident der Hochschule Anhalt sowie die Dekane und Ärztlichen Direktoren der medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika Halle und Magdeburg haben heute die Zielvereinbarungen für die Jahre 2015 bis 2019 unterzeichnet. Dazu betonte Möllring: ?Die fünfjährigen Zielvereinbarungen sind das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen Ministerium und Hochschulen. Sie definieren die Rahmenbedingungen zur weiteren Stärkung der Autonomie der Hochschulen und schaffen gleichzeitig Planungssicherheit. Damit setzen wir ein wichtiges Fundament für eine moderne und zukunftsfähige Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt.?Hintergrund:Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) regelt in § 57 das Zusammenwirken von Hochschulen und Staat. Um die Autonomie der Hochschulen zu stärken und eine mehrjährige Planungssicherheit zu ermöglichen, werden das Instrument der Zielvereinbarungen und entsprechende Formen der staatlichen Mittelzuweisung genutzt. Grundlage für die Zielvereinbarungen bilden die Hochschulstrukturplanung des Landes sowie die Hochschulentwicklungspläne der einzelnen Hochschulen; sie schaffen gemäß § 5 HSG LSA den erforderlichen Rahmen und legen die strategischen Ziele fest.

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