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Stendal, den 08.02.2015

Pressemitteilung Polizeirevier Stendal

Verkehrsgeschehen   Im Landkreis Stendal ereignete sich von Freitag, 06.02.2015, 14.00 Uhr bis Sonntag, 08.02.2015, 13.00 Uhr insgesamt 11 Verkehrsunfälle, bei denen keine Personen verletzt wurden. Von den genannten Unfällen waren drei mit Wildtieren.     Verkehrsunfall mit Sachschaden   Freitag, 06.02.2015, 16:40 Uhr, Stendal in Richtung Tangermünde. Die Fahrerin eines PKW VW verlor aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über ihr Fahrzeug und stieß zunächst gegen die rechte Leitplanke und anschließend gegen die linke Leitplanke der Tangermünder Chaussee. Die 75-jährige Fahrerin blieb unverletzt. Es entstand erheblicher Sachschaden.     Wildunfall   Samstag, 07.02.2015, 18:55 Uhr, B 107, zwischen Fischbeck und Schönhausen.Ein 62-jähriger Mercedes-Fahrer befuhr die B 107 in Richtung Schönhausen. Plötzlich wechselte ein Wildschwein über die Fahrbahn und es kam zu einem Zusammenstoß.Das Tier lief weiter in ein angrenzendes Waldgebiet. Am PKW entstand Sachschaden.     Verkehrsunfall mit Sachschaden   Samstag, 07.02.2015, 18:37 Uhr, Stendal, Magdeburger Straße. Der Fahrer eines PKW Honda fuhr auf dem Gelände einer Tankstelle rückwärts gegen einen stehenden VW-Transporter. Bei der Unfallaufnahme wurde Alkoholgeruch in der Atemluft des 48-jährigen Honda-Fahrers festgestellt. Eine Blutprobeentnahme wurde veranlasst und der Führerschein sichergestellt. Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss im Stendaler Stadtgebiet Samstag, 07.02.2015, 01:30 Uhr, Erich-Weinert-Straße. Bei einem 28-jährigen Fahrer eines PKW BMW reagierte ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv. Eine Blutprobeentnahme wurde veranlasst und die Weiterfahrt untersagt.   Sonntag, 08.02.2015, 01:35 Uhr, Arneburger Straße. Hier reagierte bei einem 26-jährigen Renault-Fahrer der Drogenschnelltest positiv. Es wurde ebenfalls eine Blutprobeentnahme veranlasst und die Weiterfahrt untersagt.   Sonntag, 08.02.2015, 03:58 Uhr, Heerener Straße. Auch bei einem 20-jährigen Fahrer eines PKW VW reagierte der durchgeführter Drogenschnelltest positiv. Eine Blutprobeentnahme wurde veranlasst und die Weiterfahrt untersagt.

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