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Magdeburg, den 09.02.2015

(LGMD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2015 (Stand: 30.01.2015)

  I. Strafsachen     Versuchter Totschlag in Langenweddingen 21 Ks 162 Js 2850/14 (10/14) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 13 Zeugen     Prozessbeginn:                                  Dienstag, 03. Februar 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                         Mittwoch, 04. Februar 2015 und   Donnerstag, 05. Februar 2015,   jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23     Dem Angeklagten Tim F. (32 Jahre) wird vorgeworfen, am 20.07.2014 in Langenweddingen im Streit um eine Frau 2 Männer mit einem Messer angegriffen zu haben, wobei er versucht haben soll, einen Mann zu töten.   Der Angeklagte befindet sich seit Ende Oktober 2014 in Untersuchungshaft.     Versucher Mord in Wolmirstedt 21 Ks 162 Js 29475/14 (11/14) ? 1. Strafkammer   2 Angeklagte 2 Sachverständige 9 Zeugen     Prozessbeginn:                                   Donnerstag, 19. Februar 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                         Dienstag, 24. Februar 2015 und Freitag, 27. Februar 2015, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23                                                            sowie vorsorglich Freitag, 06. März 2015, Dienstag, 10. März 2015 und Freitag, 13. März 2015, sowie höchst                                                            vorsorglich jeder weitere Montag und Freitag in der                                                            Folgezeit jeweils ab 09.00 Uhr, Saal A 23 bis zum Ende                                                            der Hauptverhandlung     Den beiden Angeklagten Ivan B. (33 Jahre alt) und Aleksander B. (31 Jahre alt) wird vorgeworfen, in der Nacht vom 04. zum 05. September 2014 im Rahmen des gemeinsamen Genusses von Alkohol die Absicht gehabt zu haben, ihr Opfer tot zu schlagen und anschließend zu berauben. Das Opfer überlebte die Tat.   Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren haben sie sich zur Sache nicht eingelassen.      Totschlag in Klein Wanzleben 21 Ks 162 Js 30022/14 (8/14) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Nebenkläger 3 Sachverständige 5 Zeugen   Prozessbeginn:                                  Mittwoch, 25. Februar 2015, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                         Mittwoch, 04. März 2015 und Donnerstag, 05. März 2015, jeweils 09.00 Uhr,   Saal A 23     Dem Angeklagten Wolfgang H. (39 Jahre alt) wird vorgeworfen, am 13.09.2014 in Klein Wanzleben mit dem späteren Opfer beim gemeinsamen Alkoholtrinken in Streit geraten zu sein und dieses erstochen zu haben.   Der Angeklagte befindet sich seit Mitte September 2014 in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er ein teilweises Geständnis abgelegt.       Überfälle in Magdeburg 22 KLs 343 Js 26405/14 (14/14) ? 2. Jugendstrafkammer   2 Angeklagte 6 Zeugen   Prozessbeginn:           Mittwoch 25. Februar 2015, 09.30 Uhr, Saal E12   Fortsetzungstermine:3. und 4. März, 09.30 Uhr, Saal E12     Kristin E. (23 Jahre alt) und Jennifer R. (17 Jahre alt) wird vorgeworfen, am 17.04.2014 in Magdeburg einem Mann 2 EC-Karten entwendet und mit diesen insgesamt 2.000,00 ? Bargeld an einem Geldautomaten unberechtigt abgehoben zu haben. Weiterhin wird den Angeklagten vorgeworfen, am 02.06.2014 das gleiche Opfer in dessen Wohnung überfallen und versucht zu haben, erneut EC-Karten von ihm zu erpressen, da sie ihn ansonsten wegen einer Vergewaltigung bei der Polizei anzeigen würden. Die Tat misslang.       II. Zivilsachen   Streit um Äußerungen im Zusammenhang mit Benefizfußballspiel in Magdeburg 9 O 310/13 - 9. Zivilkammer     Die 9. Zivilkammer hat auf   Mittwoch, den 4. Februar 2015 um 09.30 Uhr, Saal B13   einen Verkündungstermin anberaumt. Üblicherweise erscheint zu dem öffentlichen Termin nur das Gericht und kein Prozessbeteiligter. Nach der Verhandlung vom 17.12.2014 wird das Gericht eine Entscheidung verkünden. Es ist sowohl die Verkündung eines Urteils als auch eines Beweis- bzw. Hinweisbeschlusses möglich.   Das Ergebnis kann von den Medien gern bei der Pressestelle nach dem Termin abgefragt werden.   Hintergrund: Mit der am 27.02.2014 beim Landgericht eingegangenen Klage möchte der Kläger erreichen, dass der Beklagte und ehemalige Fußballspieler Lothar Matthäus keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Aussagen hat, die der Kläger auch gegenüber der Bild-Zeitung getätigt haben soll.   Hintergrund des Streits ist das am 8.10.2013 in Magdeburg durchgeführte Benefizspiel unter dem Motto "Legenden gegen die Flut", an dem u.a. der Beklagte mitgespielt hat. An der Organisation des Spiels war die Agentur des Klägers beteiligt. Das Spiel besuchten nur 2000 Zuschauer.   in der Folgezeit kam es dann u.a. zu zwei Artikeln in der Bildzeitung am  27. und 28.11.2013, wobei die Parteien darüber streiten, was durch den Kläger gesagt worden sein soll.     Streit um Jahnsporthalle in Wolmirstedt 9 O 1101/13 - 9. Zivilkammer - Einzelrichter     Am      Donnerstag, den 5. Februar 2015 um 11.30 Uhr, Saal B14    verhandelt der Einzelrichter der 9. Zivilkammer über den Einspruch des Vereins gegen das Versäumnisurteil des Gerichts vom 5.12.2014. Zum Gerichtstermin im Dezember ist der Verein nicht erschienen. Er hat daher den Prozess zunächst verloren. Das Gericht prüft nun aufgrund des Einspruchs des Vereins, ob die Klage am Ende doch noch Erfolg haben kann.   Hintergrund: Der klagende Sportverein wehrt sich mit seiner Klage gegen die Stadt Wolmirstedt. Die Stadt  hat für ein Darlehen des Vereins gegenüber der Volksbank im Zusammenhang mit der Sanierung  der Jahnsporthalle eine Bürgschaft übernommen. Die Volksbank hat am 09.02.2012 gegen den Verein ein Urteil vor dem Landgericht Magdeburg erstritten, wonach der Verein rund 350.000 ? an die Volksbank aus dem Darlehen zurückzahlen muss. Die 350 tsd ? wurden jedoch nicht durch den Verein, sondern durch die Stadt als Bürgin an die Volksbank bezahlt. Die Stadt ihrerseits versucht nun, die rund 350.000 ? von dem Verein zurück zu bekommen.   Da die Stadt als Bürgin die Bank bezahlt hat, kann die Stadt anstelle der Volksbank aus dem Urteil des Landgerichts vom 09.02.2012 die Zwangsvollstreckung gegen den Verein betreiben.   Hiergegen wehrt sich der Verein. Er ist der Meinung, zu Unrecht durch die Stadt in Anspruch genommen zu werden.       Streit um Weltraumflug 2 O 1806/13  - 2. Zivilkammer - Einzelrichter     Der Verkündungstermin vom 10.02.2015 ist aufgehoben worden. Das Gericht hat einen weiteren Verhandlungstermin für   Dienstag, 03. März 2015, 10.00 Uhr, Saal C 13   anberaumt. Zu diesem Termin hat das Gericht insgesamt 6 Zeugen bis 13.00 Uhr geladen. Das Gericht wird die Zeugen zu dem Beweisthema Absprachen der Parteien im Zusammenhang mit dem Gewinn des Weltraumfluges vernehmen.   Mit einem Urteil in diesem Termin ist nicht zu rechnen.   Hintergrund: Der Kläger gewann im April 2013 beim Preisausschreiben einer Fast-Foot-Kette einen Weltraumflug. Diesen Gewinn "tauschte" der Kläger mit der Beklagten. Die Beklagte erhielt den Gewinn. Der Kläger sollte im Gegenzug dazu 3 Pkw sowie Alu-Felgen erhalten. Mit der Klage begehrt der Kläger die Rückabwicklung dieses Vertrages. Er behauptet, die Beklagte habe ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.       Online-Vermittler von Lotterieangeboten fordert mindestens 1 Million ? Schadensersatz vom Land Sachsen-Anhalt 10 O 1095/14 - 10. Zivilkammer     Die 10. Zivilkammer hat auf   Mittwoch, den 25. Februar 2015 um 09.30 Uhr, Saal B13   einen Verkündungstermin anberaumt. Üblicherweise erscheint zu dem öffentlichen Termin nur das Gericht und kein Prozessbeteiligter. Nach der Verhandlung vom 21.01.2015 wird das Gericht eine Entscheidung verkünden. Es ist sowohl die Verkündung eines Urteils als auch eines Beweis- bzw. Hinweisbeschlusses möglich.   Das Ergebnis kann von den Medien gern bei der Pressestelle nach dem Termin abgefragt werden.   Hintergrund: Die bis 2013 in Hamburg und seitdem in London ansässige Klägerin vermittelte  über das Internet in den Jahren 2000 bis 2008  staatliche Lotterieangebote, wie "6 aus 49", "Spiel 77" oder "Super 6". Die Klägerin behauptet vom Land Sachsen-Anhalt sei es ihr insbesondere durch eine behördliche Anordnung vom 29.12.2006 rechtswidrig untersagt worden, sich weiterhin geschäftlich zu betätigen. Hierdurch sei der bundesweit tätigen Klägerin allein in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 bis 2012 ein Schaden von knapp 2 Millionen ? entstanden. Von diesem Schaden zieht die Klägerin allerdings zur Sicherheit 50% ab und macht mindestens 1 Million Euro geltend. Die Klägerin meint, die Behörden des Landes hätten ihre Amtspflichten verletzt und seien daher zum Schadensersatz verpflichtet.   Das beklagte Land hält die Klage für unbegründet. Die Beamten des Landes hätten keine Amtspflichten verletzt. Im Übrigen sei der Klägerin auch kein Schaden entstanden, da sie die Untersagungsverfügung des Landes nicht beachtet habe. Vielmehr habe sie ihren Geschäftsbetrieb immer fortgesetzt und später dann nach Großbritannien verlagert. Etwaige Schadensersatzansprüche für die Jahre 2008 bis 2010 seien zudem verjährt.   § 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung ?(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag?           Christian Löffler Pressesprecher

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