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Magdeburg, den 11.02.2015

Vogelgrippe: Lockerung der Stallpflicht läuft an

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt läuft die Lockerung der Stallpflicht für Geflügel an. Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen derzeit in eigener Zuständigkeit, ob die Stallpflicht nur noch in Vogelschutzgebieten plus eines 10-Kilometer-Radius notwendig ist. Einige Landkreise hatten die Stallpflicht für den gesamten Landkreis angeordnet. Sollte es in der nächsten Zeit keine weiteren Vogelgrippe-Fälle in Sachsen-Anhalt geben, plant das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, die Stallpflicht Anfang März ganz aufzuheben. Zuletzt waren am 31. Dezember 2014 im Rahmen des Vogelgrippe-Monitorings zwei infizierte Wildenten im Landkreis Stendal geschossen worden. Die Behörden verhängten eine Aufstallungspflicht für Geflügel am 27. November, nachdem Vogelgrippe-Viren in einer wildlebenden Krickente in Mecklenburg-Vorpommern entdeckt wurden.

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