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Halle (Saale), den 17.02.2015

Weitere 150 Fluthilfe-Anträge bearbeitet und beschieden

Rund 260 Mio. Euro bewilligt   1413 Fluthilfebescheide sind seit Beginn der Antragsbearbeitung versandt, damit konnte das LVwA allein in den vergangenen 4 Wochen fast 150 weitere Vorgänge abschließen. Zum Stichtag 15. Januar 2015 waren 1277 Anträge beschieden. Mit diesen nun 1413 Bescheiden sind Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen u.v.m. im Wert von rund 260 Mio. Euro verbunden. 2.292 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. ?Noch im Dezember 2014 sind zahlreiche Anträge der Kommunen eingegangen, darunter sehr komplexe Vorhaben, die sich auch im Antragsvolumen deutlich abheben. Je umfangreicher die Anträge desto anspruchsvoller die Prüfung. Diese Projekte werden in der Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.? erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Im Rahmen der in den so genannten Maßnahmeplänen zu meldenden Schäden hatten die Kommunen insgesamt 2424 Schäden und eine Schadensumme von rund 814 Millionen Euro angezeigt. Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie ? und das ist das umfangreichste Gebiet ? die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie z. B. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw.. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 179 der eingegangenen 190 Anträge abschließend bearbeitet werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 35 der 86 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt. Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2013/14 mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 2012 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 1195 mit einem Volumen von rund 243 Mio. Euro beschieden sind. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 169 Anträge eingegangen, von denen 130 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro beschieden sind.     Anbei einige Beispiele: Landkreis/Gemeinde Fördermaßnahme  Zuwendungsbetrag   Norden Stadt Magedeburg Ufermauer Strombrücke elbabwärts 111.954,97 ? Stadt Magedeburg Stützpunkt Herrenkrug Ersatzneubau Sozialgebäude 115.965,50 ? 1. Teilbewilligung Stadt Gommern Wiederherstellung des Grabens an der K 1237 102.106,76 ? Landkreis Stendal Kreisstraße K 1474 B 188 bis Abzweig Hohengöhrener Damm 1.689.603,62 ? Stadt Jerichow Burgberg und Naturschutzzentrum Jerichow 43.730,11 ? Bereich Dessau Landkreis Wittenberg Sanierung K 2017 Ortsverbindung Külso-Leetza 1.425.173,21 ? Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig Wiederherstellung Schächte in Raguhn-Jeßnitz, OL Retzau 17.416,20 ? Dessauer Verkehrs- und Eisenbahngesellschaft mbH Brückenprüfung EÜ Muldebrücke 9.694,03 ? Stadt Alsleben Straßenbeleuchtung, Schaltschrank Saaleplatz 5.757,26 ? Stadt Bernburg Reparatur Springbrunnen am Kurhaus 2.496,08 ? Süden Stadt Zeitz Instandsetzung Posaer Becken, einschließlich Auslauf- und Ausbaubauwerk 326.236,36 ? Gemeinde Wethau Wethau Untergasse 41.876,33 ? Gemeinde Droyßig Romsdorfer Teich, Wiederherstellung Überflutungsbereich 16.590,68 ? Gemeinde Droyßig Teichüberlauf Hasselbach in 06722 Droyßig 8.154,20 ? Stadt Wettin-Löbejün Gebäude in der Thomas-Müntzer-Str. 3 65.256,43 ?  

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Weitere 150 Fluthilfe-Anträge bearbeitet und beschieden

Rund 260 Mio. Euro bewilligt ? Beispiele aus dem Norden Sachsen-Anhalts   1413 Fluthilfebescheide sind seit Beginn der Antragsbearbeitung versandt, damit konnte das LVwA allein in den vergangenen 4 Wochen fast 150 weitere Vorgänge abschließen. Zum Stichtag 15. Januar waren 1277 Anträge beschieden. Mit diesen nun 1413 Bescheiden sind Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen u.v.m. im Wert von rund 260 Mio. Euro verbunden. 2.292 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. ?Noch im Dezember 2014 sind zahlreiche Anträge der Kommunen eingegangen, darunter sehr komplexe Vorhaben, die sich auch im Antragsvolumen deutlich abheben. Je umfangreicher die Anträge desto anspruchsvoller die Prüfung. Diese Projekte werden in der Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.? erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Im Rahmen der in den so genannten Maßnahmeplänen zu meldenden Schäden hatten die Kommunen insgesamt 2424 Schäden und eine Schadensumme von rund 814 Millionen Euro angezeigt. Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie ? und das ist das umfangreichste Gebiet ? die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie z. B. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw.. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 179 der eingegangenen 190 Anträge abschließend bearbeitet werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 35 der 86 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt. Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2013/14 mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 2012 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 1195 mit einem Volumen von rund 243 Mio. Euro beschieden sind. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 169 Anträge eingegangen, von denen 130 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro beschieden sind.       Anbei einige Beispiele aus dem Norden Sachsen-Anhalts:   Stadt Magedeburg Ufermauer Strombrücke elbabwärts 111.954,97 ? Stadt Magedeburg Stützpunkt Herrenkrug Ersatzneubau Sozialgebäude 115.965,50 ? 1. Teilbewilligung Stadt Gommern Wiederherstellung des Grabens an der K 1237 102.106,76 ? Landkreis Stendal Kreisstraße K 1474 B 188 bis Abzweig Hohengöhrener Damm 1.689.603,62 ? Stadt Jerichow Burgberg und Naturschutzzentrum Jerichow 43.730,11 ? Magdeburger Verkehrsbetriebe 12 - Gleis- und Fahrleitungsanlage Herrenkrug 2.074.934,84 ? 1. Teilbewilligung Magdeburg Straßentunnel Berliner Chaussee B1 163.302,16 ? Gemeinde Sandau Wiederherstellung Gemeindestraße Elbstraße, Stadt Sandau 259.999,34 ? Gemeinde Klietz Sanierung Gartenweg, Klietz, OT Scharlibbe 155.959,91 ? Havelberg 18 - Zufahrt zum Lager für Hochwasserschutzmittel 45.385,77 ?

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Rund 260 Mio. Euro bewilligt ? Beispiele aus dem Süden Sachsen-Anhalts   1413 Fluthilfebescheide sind seit Beginn der Antragsbearbeitung versandt, damit konnte das LVwA allein in den vergangenen 4 Wochen fast 150 weitere Vorgänge abschließen. Zum Stichtag 15. Januar waren 1277 Anträge beschieden. Mit diesen nun 1413 Bescheiden sind Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen u.v.m. im Wert von rund 260 Mio. Euro verbunden. 2.292 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. ?Noch im Dezember 2014 sind zahlreiche Anträge der Kommunen eingegangen, darunter sehr komplexe Vorhaben, die sich auch im Antragsvolumen deutlich abheben. Je umfangreicher die Anträge desto anspruchsvoller die Prüfung. Diese Projekte werden in der Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.? erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Im Rahmen der in den so genannten Maßnahmeplänen zu meldenden Schäden hatten die Kommunen insgesamt 2424 Schäden und eine Schadensumme von rund 814 Millionen Euro angezeigt. Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie ? und das ist das umfangreichste Gebiet ? die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie z. B. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw.. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 179 der eingegangenen 190 Anträge abschließend bearbeitet werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 35 der 86 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt. Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2013/14 mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 2012 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 1195 mit einem Volumen von rund 243 Mio. Euro beschieden sind. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 169 Anträge eingegangen, von denen 130 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro beschieden sind.     Anbei einige Beispiele aus dem Süden Sachsen-Anhalts:     Stadt Zeitz Instandsetzung Posaer Becken, einschließlich Auslauf- und Ausbaubauwerk 326.236,36 ?   Gemeinde Wethau Wethau Untergasse 41.876,33 ?   Gemeinde Droyßig Romsdorfer Teich, Wiederherstellung Überflutungsbereich 16.590,68 ?   Gemeinde Droyßig Teichüberlauf Hasselbach in 06722 Droyßig 8.154,20 ?   Stadt Wettin-Löbejün Gebäude in der Thomas-Müntzer-Str. 3 65.256,43 ?   AOK Sachsen-Anhalt Wiederherstellung der Gebäude auf dem Areal der AOK Sachsen-Anhalt, Robert-Franz-Ring 14 1.405.624,23 ? Halle Ufermauer Multimediazentrum 1.761.800,00 ? Kleingartenverein Am Passendorfer Damm e.V. Elektroversorgung für die Gemeinschaftsanlagen der Kleingartenanlage 16.761,56 ? Stadt Naumburg Unstrut-Radweg mit Verbindung Roßbach-Großjena, Wegebau 90.062,35 ? 1. Teil-bewilligung

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Rund 260 Mio. Euro bewilligt ? Beispiele aus WTB, ABI, SLK   1413 Fluthilfebescheide sind seit Beginn der Antragsbearbeitung versandt, damit konnte das LVwA allein in den vergangenen 4 Wochen fast 150 weitere Vorgänge abschließen. Zum Stichtag 15. Januar waren 1277 Anträge beschieden. Mit diesen nun 1413 Bescheiden sind Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen u.v.m. im Wert von rund 260 Mio. Euro verbunden. 2.292 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. ?Noch im Dezember 2014 sind zahlreiche Anträge der Kommunen eingegangen, darunter sehr komplexe Vorhaben, die sich auch im Antragsvolumen deutlich abheben. Je umfangreicher die Anträge desto anspruchsvoller die Prüfung. Diese Projekte werden in der Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.? erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Im Rahmen der in den so genannten Maßnahmeplänen zu meldenden Schäden hatten die Kommunen insgesamt 2424 Schäden und eine Schadensumme von rund 814 Millionen Euro angezeigt. Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie ? und das ist das umfangreichste Gebiet ? die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie z.B. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw.. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 179 der eingegangenen 190 Anträge abschließend bearbeitet werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 35 der 86 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt. Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2013/14 mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 2012 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 1195 mit einem Volumen von rund 243 Mio. Euro beschieden sind. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 169 Anträge eingegangen, von denen 130 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro beschieden sind.       Anbei einige Beispiele aus WTB, ABI, SLK:   Landkreis Wittenberg Sanierung K 2017 - OD Leetza 641.994,83 ? Stadt Kemberg Wiederherstellung der Straße Feldblumenweg in Kemberg OT Wartenburg 99.583,50 ? Stadtwerke Aken 77 - Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Aken 110.340,13 ? Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig Wiederherstellung Kläranlage Raguhn 5.581,90 ? Stadt Barby Ersatzneubau Feuerwehrgebäude OT Breitenhagen 851.000,00 ? 1. Teilbe-willigung   Landkreis Wittenberg Sanierung K 2017 Ortsverbindung Külso-Leetza 1.425.173,21 ?   Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig Wiederherstellung Schächte in Raguhn-Jeßnitz, OL Retzau 17.416,20 ?   Dessauer Verkehrs- und Eisenbahngesellschaft mbH Brückenprüfung EÜ Muldebrücke 9.694,03 ?   Stadt Alsleben Straßenbeleuchtung, Schaltschrank Saaleplatz 5.757,26 ?   Stadt Bernburg Reparatur Springbrunnen am Kurhaus 2.496,08 ?  

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