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Weißenfels, den 20.02.2015

Pressemeldung Bundesautobahnpolizeirevier Weißenfels, 20.02.2015

Straftat im Straßenverkehr Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist bekannt, dass der Fahrer eines tschechischen Sattelzugs am 20.02.2015 auf der BAB 38 in Richtung Göttingen fuhr. Um 04:15 Uhr kam er, aufgrund eines Sekundenschlafes,  nahe Lützen von der Fahrbahn ab und fuhr gegen die Leitplanke. Dabei entstand Sachschaden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.   Ungeeignete Ladungssicherung Am 19.02.2015, um 19:00 Uhr, wurde auf der BAB 14 nahe Wettin der 46-jährige Fahrer aus Slowenien eines Sattelzuges DAF einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass dessen Ladungssicherung erhebliche Mängel aufwies. Der mitgeführte Anhänger, auf dem Kaliumhydroxid in sogenannten Big Bags auf 24 Paletten geladen waren, war zum Transport ungeeignet. Durch den Fahrer wurde die Ladung im Niederzurrverfahren gesichert, was für diese Big Bags unzweckmäßig ist. Es konnte bei der Kontrolle auch festgestellt werden, dass die Ladung bereits verrutscht war. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Umladung beauflagt. Der Fahrer hat nun mit einem Bußgeld zu rechnen.   Verkehrskontrolle Am 19.02.2015, um 13:55 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei in Weißenfels den Fahrer eines PKW Ford, da er während der Fahrt in der Käthe-Kollwitz-Straße ein Mobiltelefon benutzte. Als er den Streifenwagen sah, versuchte er unauffällig das Telefon abzulegen. In der folgenden Verkehrskontrolle konnte der Fahrer außerdem keine Dokumente (Führerschein, Fahrzeugschein und Personalausweis) vorweisen. Der 49-jährige Fahrer aus Halle hat nun ein Bußgeld zu erwarten.   Überladung Der 34-jährige Fahrer eines tschechischen Autotransporters Iveco wurde am 20.02.2015, um 04:10 Uhr, auf der BAB 9 auf dem Autohof ?Heidegrund? kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass sein Anhänger mit zwei PKW (ein PKW Skoda Octavia und ein PKW Hyundai Santa Fe) beladen und um mehr als 20% überladen war. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrer hat nun ein Bußgeld von 190,- Euro zu erwarten.

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