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Magdeburg, den 23.02.2015

Verabschiedung von Landesrechnungshof-Präsident/ Ministerpräsident Haseloff würdigt Seibicke

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE ?Sie haben Ihr Amt stets mit Sachverstand, Unabhängigkeit und Objektivität ausgeübt. Ihr Wort hatte Gewicht und zählte. Sie haben geprüft, gemahnt und die Öffentlichkeit informiert.? Das sagte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff heute in Magdeburg. Im Landtag nahm er an einem Empfang aus Anlass der Verabschiedung des Landesrechnungshof-Präsidenten Ralf Seibicke teil.   Der Ministerpräsident betonte zugleich die große Bedeutung des Landesrechnungshofes für das Funktionieren unserer Demokratie. ?Dem Landesrechnungshof kommt eine wichtige vertrauensbildende Funktion in unserer Gesellschaft zu. Ohne Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen lässt sich keine stabile Gesellschaft aufbauen. Hierzu leistet der Landesrechnungshof einen ganz wichtigen Beitrag, indem er als unabhängiger Kontrolleur über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes wacht.?   In seinem Grußwort würdigte Haseloff den scheidenden Präsidenten als ?Mann der klaren Worte?. Seibicke habe über eine durch fachliche Kompetenz und Sachverstand erworbene Glaubwürdigkeit verfügt. Haseloff: ?Sie haben häufig das Wort ergriffen, Kontroversen nicht gescheut und auf die Wirksamkeit Ihrer Argumente und Überzeugungskraft gesetzt. Für die Politik waren Sie ein kluger, gelegentlich unbequemer Mahner und stets sachkundiger Berater.?   Der Ministerpräsident würdigte zudem die Tätigkeit Seibickes als Mitglied und stellvertretender Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). In dieser Funktion habe er die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahren maßgeblich mitbestimmt. Haseloff dankte Seibicke für dessen Bereitschaft, diese Aufgabe bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode der KEF weiter wahrzunehmen.     Hintergrund Seibicke war seit dem 1. März 2003 Präsident des Landesrechnungshofes. Der Präsident wird für die Dauer von zwölf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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