Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben
Magdeburg. In Sachsen-Anhalt wird am kommenden Montag, dem 02 .März, die Stallpflicht für Geflügel bis auf einige Ausnahmen aufgehoben. Die Stallpflicht wurde Ende November vergangenen Jahres für Risikogebiete ausgesprochen, um eine mögliche Ausbreitung des Geflügelgrippe-Virus H5N8 zu verhindern. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens: ?Wir haben zwischen den wachsenden Tierschutzproblemen in den Geflügelbeständen und dem Risiko einer Verbreitung der Infektion über Wildvögel abgewogen. Da in letzter Zeit keine neuen Fälle der Vogelgrippe aufgetreten sind, können wir Entwarnung geben. Ich bitte aber alle Geflügelhalter weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit. Denn das Risiko einer Einschleppung des Vogelgrippe-Virus kann nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden.? Nach den letzten im Landkreis Stendal am 31.12.2014 erlegten und mit dem Virus infizierten Wildenten sind im Rahmen des Monitorings und bei Umgebungsuntersuchungen keine weiteren positiven Befunde erhoben worden. Auch in benachbarten Bundesländern traten keine neuen Fälle mehr auf. Daher kann in Abstimmung mit diesen Bundesländern die Stallpflicht aufgehoben werden.Nur in einigen wenigen Feuchtgebieten, den sogenannten RAMSAR-Gebieten, plus einer 500-Meter Ausflugszone bleibt die Stallpflicht bis Abschluss des Vogelzuges, etwa bis Mitte April, zunächst bestehen. Diese Gebiete sind die Niederungen der Unteren Havel, Gülper See, Schollener See, die Aland-Elbe-Niederung, die Elbaue Jerichow und der Helmestausee Berga-Kelbra.
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