Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen
Kriminalitätsgeschehen Einbruch inEinfamilienhäuser Am 27.02.2015 im Zeitraum von 09:15 Uhr bis 10:13 Uhr brachen unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus in Dessau-Törten ein. Sie schlugen eine Fensterscheibe ein und durchwühlten den Wohnraum. Nach ersten Erkenntnissen wurde circa 300 Euro in bar und Schmuck entwendet. Durch Aufhebeln eines Fensters gelangten unbekannte Täter ebenfalls in ein weiteres Haus auf dem Grundstück. Augenscheinlich wurde hier jedoch nichts entwendet. Die Kriminalpolizei konnte verschiedene Spuren am Tatort sichern. Zudem wurde ein Fährtenspürhund eingesetzt. Die Ermittlungen dauern noch an. Einbruch in Garagenkomplex Im Tatzeitraum vom 27.02.2015 12:00 Uhr bis 28.02.2015 06:45 Uhr wurden im Garagenkomplex Augustenstraße 4 Garagen angegriffen. Davon konnten 2 Garagen durch unbekannte Täter geöffnet werden, wobei nach ersten Erkenntnissen nichts entwendet wurde. Bei den zwei weiteren Garagen konnte der Eingang nicht komplett geöffnet werden. Ein Strafverfahren wurde zu den einzelnen Garagen eingeleitet. Zigarettenautomat aus Café Hilde entwendet Unbekannte Täter gelangten über eine Hintertür in das Café Hilde. Hier entwendeten sie den Zigarettenautomat. Der Gesamtschaden beläuft sich auf circa 6.000 Euro. Die Kriminalpolizei ermittelt. Zigarettenautomat beschädigt Am 28.02.2015 16:07 Uhr wurde festgestellt, dass der Zigarettenautomat in der Eduardstraße angegriffen wurde. Durch unbekannte Täter wurde der Geldschlitz verbogen, der Schließriegel sowie das Dach versucht aufzuhebeln und die Schutzabdeckung abgerissen. In das Innere gelangten die Täter nicht, dennoch wurde ein Verfahren wegen des versuchten besonders schweren Diebstahls eingeleitet. Verkehrsgeschehen Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit Vorführbefehl Am 28.02.2015 erkannten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau einen Pkw mit Kurzzeitkennzeichen in der Heidestraße. Als sich die Beamten entschlossen den Pkw zu kontrollieren, flüchtete dieser mit überhöhter Geschwindigkeit und bog bei Rot in die Ackerstraße ab. In einer Sackgasse konnte der Fahrzeugführer festgestellt werden. Dieser gab freiwillig an geflüchtet zu sein, da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Eine Fahndungsüberprüfung ergab, dass gegen den Fahrzeugführer ein Vorfühlbefehl vorlag. Er konnte eine geforderte Geldsumme noch vor Ort bezahlen, sodass von einer Vorführung abgesehen werden konnte. Ein Strafverfahren wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde dennoch eingeleitet. Unfall mit alkoholisiertem Fußgänger Am 27.02.2015 um 21:57 Uhr kam es auf der Landstraße zwischen Aken und Kleinkühnau zu einem Verkehrsunfall. Ein 63-jähriger Fußgänger war auf der Fahrbahn unterwegs, obwohl daneben ein Fußweg vorhanden war. Eine 52-jährige Autofahrerin war auf der gleichen Fahrbahn unterwegs und konnte auf Höhe des Fußgängers nicht mehr ausweisen, sodass dieser am linken Unterarm verletzt wurde. Ein Atemalkoholtest beim Fußgänger ergab einen Wert von 1,86 Promille. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingeleitet und eine Unfallanzeige aufgenommen.
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