: 9
Magdeburg, den 12.03.2015

Nach Tröglitz: Handlungsempfehlungen zu Versammlungen Innenminister legt Erlass zum Schutz ehrenamtlich Tätiger vor

Nach den Ereignissen in Tröglitz und dem damit verbundenen Rücktritt des Ortsbürgermeisters Markus Nierth hat Innenminister Holger Stahlknecht heute den angekündigten Erlass vorgelegt. Dieser enthält für Versammlungsbehörden Handlungsempfehlungen, um in Situationen konkurrierender schutzwürdiger Interessen Hilfestellung für den Entscheidungsprozess zu geben.   Ziel des Erlasses ist es, beispielsweise wiederholt gezielte Einwirkungen auf die Willensentschließungsfreiheit betroffener Personen und die wiederkehrende physische Präsenz der Versammlungsteilnehmer unmittelbar vor einem Wohnhaus zur Willensbeugung der Adressaten möglichst rechtssicher auszuschließen. Erreicht werden soll dies insbesondere durch entsprechende Auflagen oder Beschränkungen, wie beispielsweise durch Abstandsgebote um Privatwohnungen.    ?Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist unbestritten ein hohes Rechtsgut. Kollidiert dieses jedoch mit ebenso verfassungsrechtlich geschützten Rechten Dritter, bedarf es einer intensiven und sorgfältigen Rechtsgüterabwägung. Wird im Ergebnis dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Vorrang eingeräumt, muss durch die jeweilige Versammlungsbehörde ein entsprechender Ausgleich hergestellt werden. Der Erlass soll für zukünftige rechtssichere Entscheidungen eine Handlungshilfe sein?, so Innenminister Holger Stahlknecht.

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung