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Halle (Saale), den 16.03.2015

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz mit Auflagen

Die Haushaltssatzung 2015 des Landkreises Mansfeld-Südharz wurde jetzt vom Landesverwaltungsamt mit Einschränkungen bestätigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln und gehört zu den Kommunen, die in diesem Jahr einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können. ?Es ist erfreulich, dass der Landkreis nun über einen genehmigten Haushalt verfügt. Das verschafft Planungssicherheit und eröffnet Spielräume für Investitionen. Dem Landkreis gelingt es mit der vorliegenden Satzung, den Ausgleich des Ergebnisplanes 2015 nachzuweisen. Um eine vollständige Umsetzung von Sparvorgaben aus dem vergangenen Jahr abzusichern, konnten wir die Genehmigung der Haushaltssatzung nicht ohne Auflagen erteilen.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Diese muss der Landkreis jetzt zügig abarbeiten. So konnte das Landesverwaltungsamt zwar den in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 8.796.300 Euro genehmigen. Auch Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in den kommenden Jahren in Höhe von 6.756.500 Euro wurden bestätigt. Der Höchstbetrag für die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten konnte aber nur bis zu einer Höhe von 50.000.000 Euro zugestimmt werden. Außerdem hat die Landrätin eine Haushaltssperre in Höhe von 611.625 Euro zu verfügen.   Perspektivisch ist der Landkreis Mansfeld-Südharz gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und auch für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit der Stadt durch eine solide Finanzplanung zu sichern. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}

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