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Weißenfels, den 16.03.2015

Pressemeldungen des Polizeireviers Bundesautobahnen/ Spezialisierte Verkehrsüberwachung Weißenfels

  Fahren ohne Fahrerlaubnis Der 23-jährige Fahrer aus Bad Dürrenberg eines PKW VW Polo wurde am 15.03.2015, um 16:15 Uhr, auf dem Autohof Nempitz nahe der BAB 9 angehalten und kontrolliert, da seine Beifahrerin während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Bei dieser Verkehrskontrolle konnte er keinen Führerschein vorzeigen, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde ihm daraufhin untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die 19-jährige Beifahrerin aus Bad Dürrenberg war die Halterin des PKW. Da sie es zuließ, den oben genannten Fahrer, ihren PKW fahren zu lassen, wurde gegen sie ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da sie den Sicherheitsgurt nicht benutzte, hat sie zudem mit einem Verwarngeld von 30,- Euro zu rechnen.   Fahren unter Alkoholeinfluss Am 15.03.2015, um 13:50 Uhr, wurde in Weißenfels, in der Zeitzer Straße, der 29-jährige Fahrer aus Leipzig eines PKW Opel einer Verkehrskontrolle unterzogen, da er zuvor einen Vorfahrtsverstoß begangen hat und bei Rot über eine Ampelkreuzung fuhr. Dabei wurde bekannt, dass er unter dem Einfluss von Alkohol (0,64 ?) fuhr. Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen ihn eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobenentnahme angeordnet.   Verkehrsunfall Am 15.03.2015, um 16:45 Uhr, ereignete sich auf der BAB 9 nahe Osterfeld ein Verkehrsunfall. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist bekannt, dass der 38-jährige Fahrer aus Leipzig eines PKW Suzuki in Richtung Berlin fuhr. Sehr spät entschloss er sich auf den Rasthof Osterfeld zu fahren, um zu tanken. Hierzu leitete er eine Gefahrenbremsung ein, wodurch er von der Fahrbahn abkam. Im Anschluss kollidierte er mit zwei Verkehrszeichen, rutschte auf der rechten Fahrzeugseite über die Schutzplanke und die Rasenfläche, auf welcher er zum Stehen kam. Der Fahrzeugführer, die Beifahrerin und das Kind wurden zur medizinischen Behandlung in das Krankenhaus nach Weißenfels gebracht.   Straftat im Straßenverkehr Der 48-jährige Fahrer aus Brandenburg eines PKW Mercedes mit Anhänger wurde am 15.03.2015, um 03:05 Uhr, auf der BAB 9, auf dem Rasthof Osterfeld, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde bekannt, dass für seinen mitgeführten Anhänger keine Haftpflichtversicherung besteht und die angebrachte Kennzeichentafel für einen anderen Anhänger erteilt wurde. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.  

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