Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
Am 18. März 2015 gegen 10.00 Uhr erhielt eine Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltskanzlei in Köthen (Anhalt) einen Telefonanruf, in welchem durch einen Anrufer eine Bombendrohung für das Amtsgericht und den angrenzenden Parkplatz in Köthen ausgesprochen wurde. Daraufhin kamen unverzüglich Polizeikräfte zum Einsatz und sperrten den Bereich des Amtsgerichtes ab. Gleichzeitig erfolgte die Evakuierung des Gerichtsgebäudes und des unmittelbar umliegenden Bereiches. Die Polizei führte im Rahmen des Einsatzes eine visuelle Absuche im Gerichtsgebäudekomplex durch und brachte außerdem Sprengstoffspürhunde zum Einsatz. Im Verlauf des bis gegen 12.30 Uhr andauernden Polizeieinsatzes wurden keine sprengstoffverdächtigen Gegenstände festgestellt. Gegen den derzeit noch unbekannten Anrufer wurden Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet. Diese Ermittlungen dauern an. Preissner Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Strömer Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
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