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Magdeburg, den 30.03.2015

Stallpflicht für Geflügel wird gänzlich aufgehoben

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt wird am morgigen Mittwoch (1. April 2015) die Stallpflicht für Geflügel gänzlich aufgehoben. Betroffen von der Stallpflicht waren zuletzt nur noch einige wenige Feuchtgebiete, die sogenannten  RAMSAR-Gebiete, plus einer 500-Meter Ausflugszone. Diese Gebiete waren die Niederungen der Unteren Havel, Gülper See, Schollener See, die Aland-Elbe-Niederung, die Elbaue Jerichow und der Helmestausee Berga-Kelbra. In den vergangenen Wochen ist sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in den übrigen Bundesländern kein Geflügelpestvirus Subtyp H5N8 mehr nachgewiesen worden. Zudem läuft die Verordnung des Bundes (Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung) zum 31. März 2015 aus, mit der alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet wurden, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen. Daher erfolgt in Absprache mit den benachbarten Bundesländern die Aufhebung der Pflicht zur Aufstallung.Die Stallpflicht wurde Ende November vergangenen Jahres für Risikogebiete ausgesprochen, um eine mögliche Ausbreitung des Geflügelgrippe-Virus zu verhindern. Bei einem erneuten Nachweis einer hochpathogenen Variante der Geflügelpest, würden jedoch unverzüglich erneut Schutzmaßnahmen veranlasst.  Trotz der Aufhebung der amtlichen Maßnahmen ist jeder Geflügelhalter weiterhin aufgerufen, seinen Bestand durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Dazu gehören unter anderem ein kontrollierter Besucherverkehr und die Unterbindung der Möglichkeit für Wildvögel an Tränke und Futter des Hausgeflügels zu kommen. Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung ist das zuständige Veterinäramt unverzüglich zu informieren.

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