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Magdeburg, den 02.04.2015

Verfolgungsfahrt über den Magdeburger Ring und die Bundesautobahn 2 ? Täter unter Einfluss von Drogen

In den Nachtstunden des 03.04.2015, gegen 00:30 Uhr, gab es eine waghalsige, rücksichtslose und grob verkehrswidrige Flucht eines Fahrzeugführers quer durch Magdeburg und anschließend über die Bundesautobahn 2 in Fahrtrichtung Berlin.   Ein 39-jähriger Magdeburger sollte im Bereich des Schleienufers einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Den Zeichen und Weisungen der eingesetzten Beamten kam er nicht nach und gab sofort Gas. Im flüchtenden PKW Daimler Chrysler sahsen neben dem 39-jährigen Mann ein weiterer 38-jähriger Magdeburger auf dem Beifahrersitz sowie eine 24-jährige  und eine 22-jährige Magdeburgerin auf der Rücksitzbank des PKW. Auf der B 71, Magdeburger Ring, beschleunigte der Fahrzeugführer den PKW bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ein weiterer, vor dem Beschuldigten fahrender, Funkstreifenwagen versuchte den Mann zum Anhalten zu bewegen. Dieser wiederum versuchte mehrfach unter außer Acht lassen jeglicher Sorgfaltspflichten links und rechts am Funkstreifenwagen vorbei zu fahren. Eine sich zwischen dem Polizeifahrzeug und der Leitplanke befindliche Lücke, nutzte der Beschuldigte für die Vorbeifahrt und beschädigte dabei den Funkstreifenwagen. Der Täter setzte die Fahrt fort und fuhr auf die BAB 2 in Fahrtrichtung Berlin auf. Dort benutzte er weiter rücksichtslos und grob verkehrswidrig alle Fahrtrichtungsspuren und beschleunigte seinen PKW nicht nur unerheblich und nicht entsprechend der Verkehrslage. Im Bereich der Abfahrt ?Burg Ost?, verließ er die BAB 2. Beim Versuch zu wenden, beschädigte er sich einen Vorderreifen und einen sich querstellenden Funkstreifenwagen. Kurz danach kam das Fahrzeug des Beschuldigten zum Stehen. Der Beschuldigte stieg aus seinem Fahrzeug und ergab sich widerstandslos. Bei der anschließenden Kontrolle der Insassen konnte festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (Crystal Meth) steht und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Weiterhin konnten bei der Durchsuchung des Fahrzeuges kleine Mengen an Betäubungsmittel und eine Schreckschusspistole sichergestellt werden. Der Beifahrer stand zur Fahndung ausgeschrieben. Weder die Insassen des PKW Daimler Chrysler, noch die eingesetzten und mit der Verfolgung betrauten Polizeibeamten wurden verletzt. Am Fahrzeug des Beschuldigten und zweier Funkstreifenwagen entstand Sachschaden. Der Täter sieht sich jetzt einem Ermittlungsverfahren aufgrund der Straßenverkehrsgefährdung, der Unfallflucht, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz entgegen.(MvH)  

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