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Halle, den 08.04.2015

Nach Brandanschlag setzt Polizei Videotechnik in Tröglitz ein

Am 04.04.2015 kam es gegen 02:00 Uhr in der Ernst-Thälmann-Straße von Tröglitz zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus. Der gesamte Dachstuhl wurde durch das Feuer beschädigt und darüber hinaus auch weitere Teile des Hauses, so dass das Gebäude derzeit unbewohnbar ist. In dem Mehrfamilienhaus sollten im Mai Asylbewerber untergebracht werden.   Unter Federführung des Landeskriminalamtes werden Ermittlungen wegen besonders schwerer Brandstiftung geführt. Darüber hinaus realisiert die Polizei eine Vielzahl von Maßnahmen, welche insbesondere der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Verhinderung weiterer Straftaten in Tröglitz dienen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd ab sofort im räumlichen Bereich der Ernst-Thälmann-Straße 28/30 auch Bildaufnahmen und ?aufzeichnungen durchführen. Mit dieser Maßnahme sollen künftige Straftaten, die sich gegen das Mehrfamilienhaus in der Ernst-Thälmann-Straße 28/30 richten, möglichst frühzeitig erkannt bzw. verhindert werden.   Mehrere Kameras werden das Geschehen vor Ort erfassen und zum Polizeirevier nach Weißenfels übertragen. Hier wird dies auf Monitoren sichtbar sein und aufgezeichnet. Am heutigen Vormittag wurden dafür erste technische Voraussetzungen geschaffen. Noch vor Beginn wird die Polizei auch Schilder aufstellen, die im Bereich der Ernst-Thälmann-Straße 28/30 auf diese Maßnahme hinweisen.   Alle Aufzeichnungen werden nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern Aufnahmen nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden oder tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass eine von der Aufzeichnung erfasste Person künftig Straftaten begehen wird und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Diese Anordnung zur Anfertigung von Bildaufnahmen und ?aufzeichnungen, erfolgt auf der Grundlage des § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt und ist zunächst befristet für einen Zeitraum von 6 Monaten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme einer wiederkehrenden rechtlichen Prüfung unterliegt.

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