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Magdeburg, den 12.04.2015

Nachschlag bei Erwerbsminderung und Grundsicherung für erwachsene Behinderte und Ältere, die in Familie leben

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Erwachsene mit Behinderung, die von den Eltern im gemeinsamen Haushalt versorgt werden, können sich über eine Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung freuen. Ebenso bekommen Menschen über 65 Jahre, die im gemeinsamen Haushalt mit ihren Kindern leben und eine Grundsicherung der Regelbedarfsstufe III beziehen, mehr Geld. Darauf verweist das Sozialministerium. Demnach hat der Bund für seine Regelbedarfsstufe III für diese Personengruppen eine abweichende Regelsatzfeststellung angewiesen. Zuvor hatte das Bundessozialgericht mehrfach eine Ungleichbehandlung kritisiert. Bislang erhielten Erwachsene mit Behinderung, die von den Eltern im gemeinsamen Haushalt versorgt werden, sowie einem Haushalt angehörende ältere Menschen über 65 Jahre ihre Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung in einer Regelbedarfsstufe III. Das heißt, sie wurden als Haushaltsangehörige definiert, die weder als Alleinstehende einen eigenen Haushalt noch als Ehegatte oder Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt führen. Der monatliche Regelsatz in dieser Stufe beträgt 320 Euro. Werden diese Personen jedoch als alleinstehende Leistungsberechtigte definiert, die im Rahmen des gemeinsamen Wohnens auch gemeinsam wirtschaften, so bekommen sie laut Stufe I pro Monat 399 Euro. Diese unterschiedliche Bewertung wurde vom Gericht kritisiert. Der Bund wird die Regelbedarfsstufen neu festlegen. Er entschied, bis zu einer endgültigen Neuregelung bis auf weiteres auch in der Regelstufe III einen Betrag von 399 Euro zu zahlen. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar 2013. Nachzahlungen erfolgen automatisch und brauchen nicht beantragt zu werden. Nach Einschätzung des Sozialministeriums erhalten allein in Sachsen-Anhalt rund 7.800 außerhalb von stationären Einrichtungen lebende Erwachsene mit Behinderung in der Summe rund 15 Millionen Euro nachträglich für die Zeit ab 1. Januar 2013. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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