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Halle (Saale), den 13.04.2015

Landesverwaltungsamt erkennt die ?Bürgerstiftung Lutherstadt Wittenberg? mit Sitz in der Lutherstadt Wittenberg an

Das Landesverwaltungsamt hat am 13. April 2015 die ?Bürgerstiftung Lutherstadt Wittenberg? mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg anerkannt. Damit erlangt die Stiftung die Rechtsfähigkeit und den Status einer juristischen Person als Stiftung des bürgerlichen Rechts.Mit Stiftungsgeschäft vom 16. Februar 2015 errichteten 39 Mitstifter (Wittenberger Bürger, Institutionen und Firmen) die ?Bürgerstiftung Lutherstadt Wittenberg?. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Kultur und Kunst, der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes und Landschaftspflege sowie der Heimatpflege und der Heimatkunde in der Lutherstadt Wittenberg. Im Einzelfall können auch oben genannte Zwecke außerhalb der Lutherstadt Wittenberg gefördert werden, sofern sie einen inhaltlichen Bezug zur Lutherstadt Wittenberg aufweisen. Dieser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch:-    Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Erfüllung der Stiftungszwecke,-    Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 AO, die vorgenannte Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen, -    Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls mindestens einen der Stiftungszwecke verfolgen, -    das Einwerben von weiteren Mitteln für die Stiftung, -    Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung durch geeignete Maßnahmen (öffentliche Veranstaltungen, Publikationen, etc.) mit dem Ziel, die Stiftungszwecke und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern.Die Zwecke können sowohl durch operative als auch durch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein. Die ?Bürgerstiftung Lutherstadt Wittenberg? ist die 275. Stiftung des bürgerlichen Rechts im Land Sachsen-Anhalt, die im elektronischen Stiftungsverzeichnis im Internet einsehbar, eingetragen wird. Hintergründe: In der Lutherstadt Wittenberg befinden sich derzeit noch folgende 10 Stiftungen des bürgerlichen Rechts: ?    Cranach-Stiftung?    Glöcknerstift  zu Wittenberg?    Janusz Korzcak-Stiftung für soziale Jugendarbeit?    Paul-Gerhardt-Stiftung?    Stiftung Evangelische Akademie in Lutherstadt Wittenberg?    Stiftung der Sparkasse Wittenberg?    Stiftung Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik?    Stiftung KulturBotschaft?    Stiftung Augustinuswerk?    Thomae"sches Familienstipendium Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}

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