Landesverwaltungsamt bewilligte bislang Fluthilfe in Höhe von 282 Mio. Euro 2.395 Anträge sind bis jetzt eingegangen, 1.660 wurden bereits genehmigt, 44,1 Mio. Euro sind schon ausgezahlt
1.660 Fluthilfebescheide sind seit Beginn der Antragsbearbeitung versandt, damit konnte das Landesverwaltungsamt allein in den vergangenen 4 Wochen fast 170 weitere Vorgänge abschließen. Mit diesen nun 1.660 Bescheiden sind Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen u.v.m. im Wert von über 300 Mio. Euro verbunden. 2.395 Fluthilfe-Anträge mit einem Volumen von 684 Mio. Euro sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. Im Rahmen der in den so genannten Maßnahmeplänen zu meldenden Schäden an der Infrastruktur hatten die Kommunen bis Ende 2013 insgesamt 2.424 Schäden und eine Schadensumme von rund 814 Millionen Euro angezeigt. Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie ? und das ist das umfangreichste Gebiet ? die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie z. B. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw.. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 233 der eingegangenen 242 Anträge abschließend bearbeitet werden, 3,1 Mio. Euro bereits ausgezahlt. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 54 der 87 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt. Für 19 Bescheide wurden bereits 1,3 Mio. Euro ausgezahlt. Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2013/14 mit der Bearbeitung der Anträge beginnen konnten. Bisher sind 2.062 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 1.369 mit einem Volumen von fast 280 Mio. Euro beschieden sind, 39,7 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt. Landkreis/Gemeinde Fördermaßnahme Zuwendungsbetrag Norden Gemeinde Biederitz Bahnhofstraße Teilbereich Gartenstraße bis Breite Straße - Oberflächeninstandsetzung 71.132,25 ? Gemeinde Wust-Fischbeck Instandsetzung Gebäude und Inventar Jugendclub West 222.981,61 ? Landkreis Saalekreis K 1031 - Brücke Kabelitz 425.922,21 ? Stadt Magdeburg Ufermauer Turmschanzenstraße Nord 2.792.380,39 ? Stadt Magdeburg Hochwasserschaden im Spülkanal des Hafenbeckens 32.814,25 ? Bereich Dessau Stadt Aken Reparatur Straßenbeleuchtung OT Susigke 885,46 ? Abwasserzweckverband Saalemündung Erneuerung NW-Kanal in Barby, Gribehner Weg 671.224,05 ? Stadt Barby Sanierung Kindergarten Schulstraße 7 OT Barby 378.471,60 ? Stadt Bernburg Gehweg- und Fahrbahnpflaster Am Platz der Jugend 251.160,12 ? Gemeinde Plötzkau Saalgasse 102.796,25 ? Süden Verbandsgemeinde Wethautal Hochwasserschadensbeseitigung Saaleradwanderweg in der Verbandgemeinde Wethautal inkl. Uferböschungssicherung der Saale zur nachhaltigen Erhaltung des Radweges 896.289,83 ? Stiftung Seniorenhilfe Zeitz Betreuungszentrum Geschwister-Scholl-Straße 4 750.000,00 ? 4. TeilAbwasserbeseitigung Weißenfels Beuditz-, Zimmer-, Schul-, Götzstraße 4.280,00 ? 1. TeilAbwasserbeseitigung Weißenfels Saal-/Klosterstraße 3.200,00 ? 1. Teil Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}
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