Versuchter Trickbetrug eines falschen Polizisten
Am gestrigen Donnerstag, 16.04., versuchte ein unbekannter Trickbetrüger in der Pablo-Neruda-Str. von einem 84jährigen Magdeburger Geld zu ergaunern. Der Unbekannte hatte sich an der Wohnungstür als Kriminalbeamter vorgestellt und gab an, Falschgeld einsammeln zu wollen. Er müsse dazu das vorhandene Bargeld des Rentners überprüfen. Einen Dienstausweis konnte er auf Verlangen nicht vorzeigen. Zu einem später vereinbarten Termin war der fasche Beamte dann nicht mehr erschienen. Die Polizei weist mit den im Anhang aufgeführten Präventionshinweisen erneut darauf hin, bei Kontakten an der Haustür oder dem Telefon (Stichwort Enkeltrick) besondere Vorsicht walten zu lassen. Auch bitten wir darum, insbesondere mit älteren Familienangehörigen das Gespräch zu suchen und sie über die Maschen der Trickbetrüger aufzuklären. Die Variationen der Betrüger sind mittlerweile unzählig - haben aber alle das Ziel, Bargeld oder Geldüberweisungen zu erlangen. (bema) Hinweise: Vorsicht vor falschen Mitarbeitern __________________________________________________________ Schauspielerisch begabte Diebe und Betrüger an der Haus- oder Wohnungstür nutzen im Grunde nur ganz wenige Tricks, zu denen sie sich immer wieder neue Varianten einfallen lassen: Sie bitten um Hilfe oder eine Gefälligkeit, täuschen Amtspersonen vor, behaupten Sie zu kennen oder geben an von einer Dienstleistungsfirma zu kommen. Die Täter bieten Ihnen an der Haustür Waren oder Dienstleistungen zu ?Sonderpreisen ? an und drängen darauf, den vorgelegten Vertrag sofort zu unterschreiben. Einige Täter geben vor, Ihre Wohnung in amtlicher Eigenschaft oder mit behördlicher Befugnis betreten zu müssen. Sie treten z.B. in folgenden Rollen auf: · Polizisten, Kriminalbeamte oder Gerichtsvollzieher · Mitarbeiter der Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke · Handwerker, Heizkostenableser oder Beauftragte der Hausverwaltung · Mitarbeiter der Kirche oder des Sozialamtes · Berater der Krankenkasse oder der Rentenversicherung · Postzusteller oder Monteure einer Telefongesellschaft ... Alle haben nur ein Ziel: Sie sollen die Tür öffnen und die Täter in Ihre Wohnung bitten. Lassen Sie es nicht soweit kommen. In Ihren vier Wänden sind Sie mit diesen Fremden allein- und Sie können Ihre Augen nicht überall haben. Hier einige Tipps, wie Sie gegen diese Tricks vorgehen können: · Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen, wer zu Ihnen will, schauen Sie aus dem Fenster, durch den Türspion, benutzen Sie die Türsprechanlage. · Öffnen Sie die Tür nur mit vorgelegter Sperrkette. · Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung. · Nur wenn Sie alleine sind, haben Trickdiebe ein leichtes Spiel mit Ihnen. Versuchen Sie einen Nachbarn dazu zu bitten, oder bestellen Sie den Besucher zu einem späteren Termin noch einmal. · Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben, oder die vorher durch Firma oder Hausverwaltung angekündigt wurden. · Fordern Sie den Dienstausweis, prüfen Sie Ihn sorgfältig (Foto, Behörde, Stempel), lassen Sie sich zusätzlich noch den Personalausweis zeigen , rufen Sie bei dem geringsten Zweifel die Behörde oder die Firma an (Telefonnummer selber aus den ?Gelben Seiten? heraussuchen), dabei aber die Tür versperrt lassen. Gesundes Misstrauen gegenüber Fremden hat mit Unhöflichkeit nichts zu tun! Beim Abschluss von Verträgen gilt Folgendes: · Lassen Sie sich Zeit, unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht beeindrucken oder verwirren. · Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. · Wenn Sie etwas unterschreiben, schließen Sie ein Rechtsgeschäft ab, bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen hinzu. · Achten Sie auf das Datum des Vertrages. Wenn Sie es sich anders überlegt haben und von einem Geschäft zurücktreten wollen, dann beachten Sie bitte: Bei Haustürgeschäften können Sie als Kunde Ihre Erklärung innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen und irgendwelchen weiteren Verpflichtungen schriftlich widerrufen (Einschreiben mit Rückschein). Das gilt für Ratenkaufverträge, für Zeitschriftenabonnements und für Verträge über Dienst- oder Werkleistungen, über Ehevermittlung oder über Handwerkerleistungen. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben oder wenn ein Bagatellgeschäft vorliegt (bis 80,- DM). Sollten Sie doch Opfer einer Straftat geworden sein: · Informieren Sie sofort die Polizei. Im Notfall Polizeiruf 110. · Prägen Sie sich Einzelheiten über Täter und Tatablauf ein. Sie unterstützen so die Arbeit der Polizei.
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