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Dessau-Roßlau, den 18.04.2015

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Besonders schwerer Diebstahl aus NP-Markt   In der Nacht vom 17.04. zum 18.04. 2015 verschafften sich unbekannte Täter Zutritt  zum NP-Markt Bereich Roßlau. Durch den Sicherheitsdienst wurden sie bei ihrer Tatausführung gestört und entzogen sich unter Zurücklassung der Beute durch Flucht. Eine Strafanzeige wegen Diebstahls unter erschwerenden Umstand wurde aufgenommen und die notwendigen Ermittlungen eingeleitet. Hinweise können, die zur Aufklärung der Tat führen können telefonisch 0340 25030, aber auch per E-Mail an die Adresse prev-dessau-rosslau@polizei.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.     Besonders schwerer Diebstahl aus Netto-Markt   In der Nacht vom 17.04. zum 18.04.2015 brachen unbekannte Täter in den Netto-Markt in Dessau Wasserwerkstraße ein und entwendeten eine größere Menge Jacobs Kaffee und Süßigkeiten. Eine Strafanzeige wegen Diebstahls unter erschwerenden Umstand wurde aufgenommen und die notwendigen Ermittlungen eingeleitet. Hinweise können, die zur Aufklärung der Tat führen können telefonisch 0340 25030, aber auch per E-Mail an die Adresse prev-dessau-rosslau@polizei.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.     Verkehrsgeschehen     Der Fahrer eines PKW Opel mit 1,97? am Steuer   Am 18.04.2015 gegen 02.30 Uhr wurde in Dessau, Heidestraße ein PKW Opel Vectra feststellt, welcher eine sehr auffällige Fahrweise zeigte. Auf Grund dessen wurde das Fahrzeug gestoppt und eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Der Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 1,97 ?. Mit dem 31jährigen Fahrer wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, der Führerschein wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren gem. § 316 StGB wegen Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses  eingeleitet.   Parken im absoluten Halteverbot   Am 18.04.2014 gegen 02.20 Uhr parkte der 31jährige Fahrer eines PKW SEAT diesen PKW in Dessau Zerbster Straße im absoluten Halteverbot. Als er von der Streife zur Rede gestellt wurde konnte Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Der durchgeführte Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 1,26 ?. Es wurden alle Maßnahmen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 316 StGB durchgeführt.        

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