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Magdeburg, den 19.04.2015

Verkehrsministerium weist Vorwurf einer Verletzung der Rechte des Landtages durch die Linksfraktion entschieden zurück

In der Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE vom 18. April 2015 ?Finanz- und verkehrspolitisch absurde Entscheidungen der Landesregierung zur Wipperliese? erklärt der verkehrspolitische Sprecher Frank Hoffmann: ?Ohne Angaben von Gründen verzögert die Landesregierung schon seit über einer Woche die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Wipperliese ??. Einige Zeilen später erklärt der Abgeordnete Hoffmann weiter: ?Die wortlose Verzögerung der Antwort ist eine Verletzung der Rechte des Landtages. Es bleibt zu hoffen, dass der Verzögerung keine taktischen Überlegungen zu Grunde liegen ??. Diese Behauptung ist nicht nachvollziehbar.   Vorausgeschickt wird, dass die Frist der Landesregierung zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zwischen dem Eingang der Kleinen Anfrage bei der Landesregierung und der Beantwortung dieser gegenüber dem Landtag einen Monat beträgt. Da in der genannten Pressemitteilung keine konkrete Kleine Anfrage genannt ist, kann es sich nach unserer Kenntnis nur um die beiden nachfolgend dargestellten Kleinen Anfragen handeln.   1. Der Landesregierung liegt eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Hoffmann (DIE LINKE) ?Offene Fragen in Diskussion um Abbestellung der Bahnstrecke Kloster Mansfeld-Wippra (?Wipperliese?)?, KA 6/8707, vor. Diese ist am 12.03.2015 bei der Landesregierung eingegangen. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgte mit Ministerschreiben vom 09.04.2015.   Sie wurde am 13.04.2015 im Landtag abgegeben, da der Fristablauf am 12.04.2015 auf einen Sonntag fiel. Wie üblich, wurde die Beantwortung der Kleinen Anfrage vorab am 13.04.2015 um 11.26 Uhr auch per E-Mail dem Landtag übersandt. Die Antwort wurde als Drucksache des Landtages (Drucksache 6/3989) am 16.04.2015 ausgegeben. Die Ausgabe erfolgte demzufolge zwei Tage vor der eingangs genannten Pressemitteilung der Linksfraktion.   2. Eine weitere Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Hoffmann (DIE LINKE) ?Schwerpunktsetzung der Landesregierung im ÖPNV und SPNV im ländlichen Raum?, KA 6/8708, ist am 12.03.2015 bei der Landesregierung eingegangen. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde mit Ministerschreiben am 09.04.2015  abgesandt. Wie üblich, wurde diese ebenfalls per E-Mail am 09.04.2015 um 12.12 Uhr dem Landtag übersandt. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde mit Datum vom 14.04.2015 als Drucksache 6/3968 im Landtag ausgegeben.   Im Ergebnis ist festzustellen, dass beide o. g. Kleinen Anfragen im vorgegebenen Zeitfenster fristgerecht beantwortet worden sind. Der Vorwurf der Verzögerung und der Verletzung von Rechten des Landtages ist daher von hier aus nicht nachvollziehbar und muss entschieden zurückgewiesen werden. Aus den genannten Gründen würde das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr eine entsprechende Klarstellung begrüßen.

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