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Magdeburg, den 22.04.2015

Zukunft gibt es nur gemeinsam ? Hilfe geben, Verantwortung wahrnehmen, Menschlichkeit bewahren Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 (Anrede!) Nach den Geschehnissen vom Ostersamstag ist es nicht möglich, einfach zur Tagesordnung überzugehen, ohne ein klares Bekenntnis zu Toleranz, Menschlichkeit und Weltoffenheit zu geben. Das sage ich in diesem Hohen Haus auch vor dem Hintergrund des schrecklichen Geschehens im Mittelmeer. Wir müssen in der EU dafür sorgen, dass mehr Sicherheit für die Flüchtlinge im Mittelmeer gewährleistet wird, so wie das im Rahmen der früheren Mission Mare Nostrum der Fall war. Entscheidend wird aber auch sein, bei den Fluchtursachen in den Herkunftsländern anzusetzen. Ohne Zweifel wird es jedoch in den nächsten Monaten weiter sehr hohe Flüchtlingszahlen in Deutschland und Europa geben. Das müssen und werden wir schultern. Sachsen-Anhalt darf kein Ort werden, in dem Fremdenfeindlichkeit die Oberhand gewinnt. Es gibt viele Beispiele gelungener Integration und eines beispielhaften Miteinanders von Flüchtlingen und der heimischen Bevölkerung in unserem Land. Auch im Burgenlandkreis. Doch wir stellen fest, dass es mit der Zunahme der Zahl der Asylsuchenden auch eine Zunahme fremdenfeindlicher Äußerungen und fremdenfeindlicher Taten gibt. Das dürfen wir nicht zulassen. Dem müssen wir uns entgegenstellen. Ich war in der letzten Woche bei der Eröffnung einer Anne-Frank-Ausstellung in Wernigerode. Wir alle wissen um das Leben und Sterben der Anne Frank. Ihr Tagebuch wurde in 67 Sprachen übersetzt und ist heute eines der meistgelesenen Bücher der Welt. Es ist zu einem Symbol für das Leid aller unschuldig Verfolgten geworden. Anne Frank hinterließ uns mit ihrem Tagebuch ein Vermächtnis. Dieses Vermächtnis ist zeitlos. Lasst uns in einer Gesellschaft ohne Unterdrückung und Diskriminierung leben. Lasst uns in einer Gesellschaft leben, in der man ohne Angst verschieden sein kann und in der es normal ist, verschieden zu sein. Damals war das Mädchen Anne Frank schutzbedürftig. Heute suchen andere Menschen in Deutschland Schutz. Sie kommen nach Deutschland, weil sie in ihren Heimatländern verfolgt und unterdrückt werden und ihr Leben in Gefahr ist. Geschichte lässt sich nicht bewältigen. Wir können sie nicht ungeschehen machen. Aber wir können aus ihr lernen. Und aus ihr zu lernen, heißt, es besser machen zu wollen. Niemand soll sagen, er oder sie könne doch nichts ändern. Das ist grundfalsch. Wir bestimmen, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Wir entscheiden, ob die Sätze aus der Bibel: "Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken? und ?Wie ein Einheimischer unter euch soll euch der Fremde sein? für unsere Gesellschaft gelten. Es liegt an uns, ob wir in einer toleranten und weltoffenen Gesellschaft leben und Menschen aus anderen Teilen der Erde sich in unserer Gesellschaft wohl- und sicher fühlen. Für eine aufrichtige Willkommenskultur können wir alle etwas tun. Aufklärung beginnt in der Familie, in der Schule, an den Universitäten, im beruflichen und privaten Umfeld. Ich will an einen anderen Termin erinnern, den ich kürzlich wahrgenommen habe: Die Eröffnung des Demografie-Kongresses hier in Magdeburg. Er bildete den Auftakt zur Demografie-Woche. In ihrem Mittelpunkt standen verschiedene Projekte und Veranstaltungen zur Gestaltung des demografischen Wandels in unserem Land. Dieser Wandel ist unbestreitbar und hat gravierende Auswirkungen auf unser Leben, auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf die Landesfinanzen, auf Infrastruktur und Schulplanung. Heute leben 600.000 Menschen weniger in Sachsen-Anhalt als 1990. Die Bevölkerung ist von 2,8 auf rund 2,2 Millionen geschrumpft. Dieser Trend wird sich ? so die Prognosen ? fortsetzen. Das zeigt: Unser Problem ist der Bevölkerungsrückgang, nicht aber Übervölkerung. Wenn wir als Bundesland nicht von der Landkarte verschwinden wollen, können wir uns über Zuwanderung nur freuen. Sachsen-Anhalt hat nur eine Zukunftschance, wenn es weltoffen ist. Wir haben in der DDR erlebt, welche verheerende Auswirkung die Abschottung von den Weltmärkten hat. Und wir sehen heute, auf welchem Entwicklungs- und Wohlstandsniveau Staaten stehen, die sich von der Welt abschotten. Das kann kein Weg für uns sein. Rund 3,4 Mrd. ? für ca. 24.000 Projekte hat Sachsen-Anhalt in den Jahren von 2007 bis 2013 von der EU bekommen. Geld, das wir für Unternehmen, Hochschulen und Schulen oder den Hochwasserschutz eingesetzt haben. Ohne die Hilfen aus Brüssel wären wir längst nicht so weit beim Aufbau unseres Landes. Wir sind im Osten das Land mit den meisten ausländischen Investitionen. Allein im Jahr 2013 hat es 30 Investitionsvorhaben gegeben. Dabei sind mehr als 1.500 Arbeitsplätze entstanden. Ohne diese ausländischen Investoren säße manch Sachsen-Anhalter heute ohne Arbeit zu Hause. Und wir benötigen weiterhin Investoren aus dem Ausland, wenn wir im weltweiten Wettbewerb bestehen wollen. Fast 30% unserer produzierten Waren gehen inzwischen ins Ausland. Weltoffenheit schafft Arbeit. Das gilt auch für unsere Hochschulen und Universitäten. Knapp 9% oder in Zahlen fast 5.000 Studenten in Sachsen-Anhalt kommen aus dem Ausland. Sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in den Hochschulstädten und fördern zugleich den Wissenstransfer. Angesichts eines sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels wird der Zuzug ausländischer Fachkräfte immer mehr an Bedeutung gewinnen. Unsere Wirtschaft wird auf sie nicht verzichten können, wenn wirtschaftlicher Aufschwung und Wohlstand auch künftig erhalten bleiben sollen. Darum müssen wir mehr noch versuchen, ausländischen Studenten nach ihrem Studium eine berufliche Perspektive in unserem Land zu bieten. Ein weltoffenes Klima im Land ist dazu eine Grundvoraussetzung. In zwei Jahren feiern wir den 500. Jahrestag der Reformation. Wir erwarten dann Christen aus aller Welt, denn Luthers Lehre hat sich weit über Deutschland hinaus verbreitet. Wir wollen für sie gute Gastgeber sein. So wie auch für die Touristen, die schon jetzt aus dem Ausland zu uns kommen. Sie informieren sich hier nicht nur über Geschichte und Kultur unserer Heimat, sie sind längst unverzichtbar für unsere Tourismusbranche. Mehr als eine halbe Million Übernachtungen ausländischer Touristen zählten wir im letzten Jahr. Das ist die eine Seite von Weltoffenheit. Natürlich - es kommen auch Menschen aus dem Ausland zu uns, die nicht als Investoren, Studenten oder Touristen kommen. Es sind Menschen, die auf unsere Hilfe hoffen. Und es sind mehr als in den vergangenen Jahren. Haben wir deshalb das Recht, Menschen abzuweisen und sie der Verfolgung in ihren Heimatländern auszusetzen? Ich sage nein. Auch vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte. In den Jahren nach 1933 sind viele, viele Deutsche vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten geflohen. Juden, Sozialdemokraten und Kommunisten, Künstler, Journalisten und Wissenschaftler. Willy Brandt z. B. oder Thomas Mann. Nicht zu vergessen der gebürtige Dessauer Kurt Weill. Dazu viele ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Sie alle verdanken ihr Leben dem Umstand, dass es damals Staaten gab, die ihnen Asyl gewährten. Diese Erfahrungen aus der deutschen Geschichte prägten auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1949 ist das Recht auf politisches Asyl fester Bestandteil des Grundgesetzes. ?Politisch Verfolgte genießen Asylrecht? heißt es dort in Artikel 16. Das ist die Richtschnur unseres Handelns und davon lassen wir uns durch niemanden abbringen. Wir feiern in diesem Jahr den 25. Jahrestag der deutschen Einheit und zugleich das 25-jährige Jubiläum der Wiedergründung Sachsen-Anhalts. Die ersten Jahre des Umbaus waren schwierig. Doch inzwischen können wir die Früchte unserer Arbeit ernten. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der neunziger Jahre. Unsere Unternehmen behaupten sich erfolgreich im internationalen Wettbewerb. Das Gesicht unserer Städte und Dörfer hat sich positiv verändert. Deutschland insgesamt erlebt einen Wirtschaftsaufschwung. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, die auch an die Schwachen und Benachteiligten denkt. Dieses soziale Element gilt es zu erhalten. Es verträgt keine Einschränkungen. Als ein Land, in dem Wohlstand herrscht, stehen wir auch in der Verantwortung gegenüber Völkern, die in Not und Elend leben. Ihr Schicksal darf uns nicht gleichgültig sein. ?Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt?, heißt es in unserer Landesverfassung. Und weiter: ?Das Volk von Sachsen-Anhalt bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.? Dies markiert den Wertekanon unseres Zusammenlebens. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt nicht nur für Sachsen-Anhalter. Das gilt für alle Menschen, die in unserem Land zu Gast sind, unabhängig von ihrer Sprache, Religion und Herkunft. Und aus diesem Verfassungsauftrag heraus sind wir verpflichtet, Verfolgten Schutz und Hilfe zu bieten und sie bestmöglich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Ich weiß, dass dies uns angesichts der wachsenden Flüchtlingszahlen vor besondere Herausforderungen stellt. Wurden im Jahr 2007 in unserem Land noch knapp 600 Asylanträge gestellt, waren es im letzten Jahr mehr als 6.600. In diesem Jahr wird die Zahl weiter steigen. Das ist insbesondere für die Landkreise und kreisfreien Städte eine schwierige Aufgabe, die für die Unterbringung der Asylsuchenden zuständig sind. Das Land lässt die Kommunen hier jedoch nicht allein. Im Gegenteil, wir suchen den Dialog, so wie beim Spitzengespräch im Innenministerium in der vergangenen Woche. Hier haben wir noch einmal deutlich gemacht, dass das Land für eine auskömmliche Finanzierung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der wichtigen Aufgabe der Unterbringung der Flüchtlinge sorgen wird. Keine Kommune wird deswegen in finanzielle Schieflage geraten oder gar die Erledigung eigener Aufgaben und Investitionsvorhaben zurückstellen müssen. Wir setzen darüber hinaus eine Task Force ein aus Vertretern der Staatskanzlei, des Innen- und des Sozialministeriums, die als interministerielle Arbeitsgruppe als Ansprechpartner der Kommunen in allen wichtigen Fragen dient. Mit Integrationslotsen wollen wir den Kommunen Hilfe und Entlastung geben. Sie können sich um Nöte und Sorgen der Asylsuchenden kümmern und zugleich Kontakte zu Behörden und Vereinen herstellen. Auch dies ist ein Beitrag zur Stärkung der Willkommenskultur im Lande. Unumstößlich gilt, dass Asylsuchende humanitären Grundsätzen gemäß untergebracht und betreut werden müssen. Das ist uns bislang auch angesichts gestiegener Flüchtlingszahlen gelungen. Und das wollen und werden wir auch künftig gewährleisten. Schutzbedürftige haben in unserem Land ein Bleiberecht. Sie sind in unsere Gesellschaft zu integrieren. Angesichts des Bevölkerungsrückgangs in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahrzehnten sollten wir dies als Chance begreifen und nicht nur mögliche Schwierigkeiten sehen. Ich selber habe mich in den letzten Wochen in Gesprächen mit Asylsuchenden davon überzeugen können, dass unter ihnen viele gut ausgebildete und integrationswillige Flüchtlinge sind. Sachsen-Anhalt setzt sich für ein modernes Asyl- und Ausländerrecht ein, welches dem Bedarf unseres Landes an Zuwanderung gerecht wird. Zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren gehört selbstverständlich auch, dass über Asylanträge binnen einer angemessenen Frist entschieden wird. Hier ist der Bund in der Pflicht, die Dauer der Verfahrensbearbeitung bis zur behördlichen Erstentscheidung weiter zu beschleunigen. Ende März 2015 lag die Zahl der noch offenen Asylverfahren bei rund 200.000. Dies sind doppelt so viele offene Verfahren wie noch zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Diese Zahl muss durch den Bund deutlich reduziert werden, um den betroffenen Menschen schnellstmöglich Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verschaffen. Angesichts der derzeit hohen Zahl von Asylsuchenden ist es nicht möglich, diese in der Zentralen Aufnahmestelle in Halberstadt bis zum Abschluss des Asylverfahrens zu betreuen. Nach der Ankunft in Halberstadt dauert es allein bis zu zwei Monate, ehe der Asylantrag gestellt werden kann. Derzeit treffen aber täglich fast 30 Menschen in Halberstadt ein. Selbst wenn die Einrichtung für über 1.000 Personen ausgelegt ist, stoßen wir hier also an Grenzen. Deshalb benötigen wir Kapazitäten in den Kreisen und kreisfreien Städten. In über 70 Orten in Sachsen-Anhalt erfolgt derzeit die Unterbringung. In den meisten davon ohne Probleme. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gilt: Auch diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigt sind, können für die Zeit ihres Aufenthaltes in unserem Land eine menschenwürdige Behandlung erwarten. Es darf für sie keine Bedrohungen oder Gefahren für Leib und Leben geben. Dafür wird das Land mit allen Mitteln des Rechtsstaates sorgen. Aber zu den rechtsstaatlichen Prinzipien gehört auch, dass diejenigen, die kein Bleiberecht erhalten haben, in ihre Heimatländer zurückkehren. (Anrede!) Wir haben leider in den letzten Wochen erlebt, dass sich Verantwortungsträger wie Bürgermeister oder Landräte Bedrohungen ausgesetzt sehen. Dies können wir nicht akzeptieren. Wer sich ? oft ehrenamtlich ? für das Wohl seiner Kommune einsetzt, verdient Anerkennung und nicht Bedrohung. Er kann zudem Schutz für seine Privatsphäre und Schutz vor krimineller Gewalt erwarten. Dieser Entwicklung haben wir Rechnung getragen. Das Innenministerium hat einen Erlass zum Vollzug des Versammlungsrechtes herausgegeben. Er enthält Handlungsempfehlungen zu Beschränkungen einer Versammlung in Abwägung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Es geht dabei keineswegs um eine Einschränkung des Versammlungsrechts an sich. Wer wüsste besser als wir im Osten, welch hohes Gut das Recht ist, sich zu versammeln und seine Meinung frei kundzutun. Dieses Recht darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, Druck auf einzelne Personen auszuüben und sie in ihren Persönlichkeitsrechten zu beschränken. Jedem Bürger muss ein Raum verbleiben, in den er sich zurückziehen kann und in dem er in Ruhe gelassen wird. Dazu gehört in erster Linie die Privatwohnung. Es ist daher gänzlich unangemessen, wenn in ihrem unmittelbaren Umfeld Veranstaltungen stattfinden, die psychischen Druck auf diese Person erzeugen sollen. Der Begriff der ?Gefahr für die öffentliche Sicherheit? umfasst auch den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Mit den Handlungsempfehlungen des Innenministeriums geht es also nicht darum, Versammlungen zu untersagen. Wohl aber soll verhindert werden, dass diese missbraucht werden, um Bürgerinnen und Bürger unter Druck zu setzen und einzuschüchtern. Ich gehe davon aus, dass in den Behörden der Landesverwaltung und den Landkreisen mit den Empfehlungen verantwortungsvoll umgegangen wird. Zum Informationsaustausch und um Ansatzpunkte für die Umsetzung der Empfehlungen aufzuzeigen, wird es im Juni drei Regionalkonferenzen im Bereich der jeweiligen Polizeidirektionen geben. Geladen werden dabei sowohl Vertreter der örtlichen Verwaltungen als auch von Polizei und Justiz. Bei der Entscheidungsfindung wird immer der konkrete Einzelfall geprüft werden müssen. Unbenommen davon ist es beschämend, dass bestimmte Gruppierungen und eine bestimmte Partei das Versammlungsrecht in einer Weise missbraucht haben, die ein solches Eingreifen notwendig machte. Damit bin ich bei einer anderen wichtigen Erkenntnis aus dem Geschehen der letzten Wochen. Es bestätigt, dass es richtig war, über den Bundesrat den Antrag auf ein Verbot der NPD zu stellen. Von der Notwendigkeit des Verbotes sind wir mehr denn je überzeugt. Die NPD fungiert in allen Ländern als Scharnier, Organisationsnetz und legaler Arm einer rechtsextremistischen politischen Bewegung. Sie wirkt in bestimmten Regionen mit besonderer Entschlossenheit auf den politischen Prozess ein und stellt dessen Integrität in Frage. Sie agiert aggressiv und mit verfassungsfeindlichen Zielen. Sie will die Kontrolle über den öffentlichen Raum ergreifen und erzeugt eine Atmosphäre der Angst, um demokratisches Handeln einzuschränken. Das darf ihr bei uns nicht gelingen. Es gehört zum Selbstverständnis einer wehrhaften Demokratie, die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um verfassungsfeindlichen Aktivitäten keine legitime öffentliche Plattform zu geben. Dem dient der Verbotsantrag. Natürlich sind wir uns im klaren darüber, dass allein mit einem Verbot der NPD sich das Problem des Rechtsextremismus nicht erledigt. Prävention gegenüber rechtsextremem Gedankengut ist darum ein wichtiges Begleitinstrument. Und das nicht erst seit Einreichung des Verbotsantrages im Dezember 2013. In Sachsen-Anhalt gehen wir seit vielen Jahren gegen das Phänomen politischer Radikalisierung an. Wesentliches Element ist hier unser Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit. ?Unsere Demokratie lebt von der Achtung der Menschenwürde, dem Respekt gegenüber Andersdenkenden und der Wertschätzung für die Vielfalt der Kulturen und Weltanschauungen.? So heißt es in seiner Präambel. Es macht damit deutlich, was auch Grundlage unseres Umgangs mit Flüchtlingen sein muss. Das gilt umso mehr in einem Land, das auf Zuwanderung angewiesen ist. Einem Land, das in der Mitte Europas gelegen, vom Austausch mit anderen Nationen lebt. Zukunft gibt es nur gemeinsam. Das gilt ebenso für unser Zusammenleben in Sachsen-Anhalt wie für das Zusammenleben in Europa und der Welt. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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