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Halle (Saale), den 28.04.2015

(LG HAL) Terminvorschau Mai 2015

Tag         Uhrzeit 04.05.15  09:30 11.05.15  13:00 26.05.15  09:00 15.06.15  13:00      Raum 96 13 KLs 6/15   Dem im März 1987 geborenen Angeklagten werden versuchte Brandstiftung sowie Körperverletzung zur Last gelegt.   Er soll im November 2014 in Halle versucht haben, ein Tankstellengebäude in Brand zu setzen. Dazu soll er zunächst an einer Zapfsäule eine Flasche mit Benzin befüllt und dieses dann an der rückwärtigen Wand des Tankstellengebäudes verteilt und dann angezündet haben. So sei es ihm zwar gelungen, die Fassadenverkleidung in Brand zu setzen, das so entstandene Feuer sei aber dann durch zwei Mitarbeiter der Tankstelle gelöscht worden.   Nachdem der Angeklagte daraufhin wegen Verdachts auf eine psychiatrische Erkrankung in der Psychiatrischen Universitätsklinik untergebracht worden war, soll er aus Verärgerung hierüber eine Ärztin zu Boden geschleudert und ihren Kopf mehrfach wuchtig auf den Fußboden gestoßen haben. Zwei weitere Bedienstete des Krankenhauses soll er geschlagen haben.   Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychiatrischen Erkrankung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Statt bzw. neben einer Strafe kommt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.     Tag         Uhrzeit 07.05.15  09:00 12.05.15  09:00 27.05.15  09:00 29.05.15  09:00 03.06.15  09:00 04.06.15  09:00      Raum 96 13 KLs 1/15   Dem im Januar 1990 geborenen Angeklagten werden 12 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.   Er soll zwischen August 2013 und Januar 2014 in Halle in elf Fällen jeweils 50g Methamphetamin verkauft haben, weitere Drogen soll er - zusammen mit einem Messer und einer Machete - in seiner Wohnung aufbewahrt haben, um sie zu verkaufen.   Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.     Tag         Uhrzeit 27.05.15  09:00 04.06.15  09:00        Raum 187 3 KLs 24/13   Dem im September 1974 geborenen Angeklagten wird Anstiftung zur Falschaussage zur Last gelegt.   Er soll zwischen Oktober 2011 und Dezember 2012 in Hettstedt eine Freundin dazu bewegt haben, in einem gegen ihn geführten Ermittlungs- bzw. Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wahrheitswidrig anzugeben, ein von der Polizei sichergestellter Rucksack mit Drogen gehöre ihr und nicht dem Angeklagten.   Dem entsprechend soll die Angeklagte in der Hauptverhandlung im Dezember 2012 vor dem Landgericht Halle (3 KLs 30/12)  falsch ausgesagt haben.   Der Angeklagte hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung  droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.       Tag         Uhrzeit 28.05.15  09:30 02.06.15  09:30 03.06.15  09:30      Raum 187 3 KLs 20/14   Dem im Februar 1982 geborenen Angeklagten werden Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, Urkundenfälschung und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittel-, das Arzneimittel- und das Waffengesetz zur Last gelegt.   Er soll im August 2013 in Halle zweimal ohne gültige Fahrerlaubnis einen Pkw gefahren haben und zur Täuschung bei einer Verkehrskontrolle einen gefälschten polnischen Führerschein vorgelegt haben.   Im September 2013 soll er in seiner Wohnung in Halle ohne die jeweils erforderliche Erlaubnis Betäubungsmittel (Cannabis), Medikamente (Testosteron-Mittel) sowie Waffen aufbewahrt haben.   Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.     Tag         Uhrzeit 28.05.15  09:00      Raum 123 14 KLs 5/15   Der im Dezember 1992 geborenen Angeklagten werden Diebstahl oder Hehlerei in drei Fällen, Betrug bzw. versuchter Betrug in 22 Fällen sowie drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.   Sie soll zwischen Dezember 2012 und Januar 2014 in Halle aus drei Fahrzeugen Unterlagen sowie Navigationsgeräte, Sonnenbrillen und sonstige Gegenstände entwendet haben oder in Kenntnis des Umstandes, dass es sich um Diebesgut handelt, diese Gegenstände erworben haben.   Ferner soll sie in 22 Fällen unter fremden Namen online-Bestellungen aufgegeben und die Waren auch erhalten haben, ohne sie zu bezahlen.   Schließlich soll sie versucht haben, ihrem seinerzeit in Haft befindlichen Angeklagten Betäubungsmittel zukommen zu lassen. Dabei soll sie einmal eine Dose mit Rauschgift über die Umzäunung der JVA in Halle geworfen haben, einmal soll das Rauschgift in Kleidung eingenäht gewesen sein. Außerdem soll sie in ihrer Wohnung unerlaubt Betäubungsmittel aufbewahrt haben.   Die Angeklagte hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Das Gericht hat einstweilen keine Zeugen geladen.   Da die Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsende war, kommt die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht.    

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