: 3
Magdeburg, den 29.04.2015

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hebt zeitliche Beschränkung für Gegendemonstration in Tröglitz auf

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass am 1. Mai 2015 in Tröglitz die Versammlung unter dem Motto ?Raus aus der Scheiße - Rein in die Stadt - Tröglitz denen, die es verdienen? wie geplant stattfinden kann. Das Verwaltungsgericht hatte der Versammlung abweichend vom Wunsch des Anmelders als Versammlungszeitraum die Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr zugewiesen, damit die Versammlungsteilnehmer nicht auf die am selben Tag geplante Versammlung unter dem Motto ?TröGLITZER für ein zauberhaftes Miteinander? treffen. Das Oberverwaltungsgericht verwies darauf, dass Sinn und Zweck der angemeldeten Versammlung des Antragstellers gerade deren physische Wahrnehmbarkeit durch die Versammlung des Erstanmelders ist. Eine vollständige zeitliche Trennung, die dazu dienen soll, dass die Wahrnehmbarkeit gerade verhindert wird und die Abreise der Versammlungsteilnehmer der Versammlung des Antragstellers erfolgt sein soll, bevor die Versammlung des Erstanmelders stattfindet, trägt dem nicht Rechnung und erweist sich damit als zumindest unverhältnismäßig, da sowohl der Erstanmelder wie auch die Beteiligten übereinstimmend von zwei konträren, aber aufeinander bezogenen Versammlungen ausgehen.OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. April 2015 - 3 M 85/15 -VG Halle, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 B 108/15 HAL -

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung