Polizei sucht Computerbetrüger
Am 20. Februar 2015 hob eine unbekannte männliche Person in der Sparkassen Filiale Weferlingen Bargeld in Höhe von 720 Euro ab. Der Beschuldigte (siehe Foto) ist verdächtigt mit der EC Karte, die zuvor entwendet oder aufgefunden wurde, unter Verwendung der PIN-Nr. den Geldbetrag am Geldausgabeautomaten in Weferlingen widerrechtlich abgehoben zu haben. Wer erkennt die männliche Person oder kann Hinweise zu deren Aufenthalt machen? Hinweise nimmt die Polizei in Haldensleben oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. (?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?)
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