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Hohenwarsleben, den 07.05.2015

Fahrzeugkontrollen am 07.05.2015

Kradfahrer ohne Fahrerlaubnis nach Verfolgung gestellt Am 07.05.2015, gegen 18:30, konnte durch eine zivile Messwagenbesatzung auf der B 189 zwischen Seehausen (Altmark) und Osterburg in Richtung Stendal ein Kradfahrer festgestellt werden, der zunächst mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Als er dann noch das Rotlicht einer Ampel missachtete, sollte er einer Kontrolle unterzogen werden. Dieser versuchte sich der Fahrer durch Flucht zu entziehen. Hierbei überschritt er mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Teil um das Doppelte. Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 176 km/h, in der Spitze lag sie teils deutlich über 200 km/h. Zudem überholte der Kradfahrer trotz Gegenverkehrs mehrere Fahrzeuge und missachtete nochmals das Rotlicht einer Ampel. Erst kurz vor Stendal gab er die Flucht auf und stellte sich den verfolgenden Polizeibeamten. Er war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Stattdessen besaß er ein verbotenes Messer, welches sichergestellt wurde. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv, woraufhin eine Blutentnahme veranlasst wurde.   Schwerpunktkontrolle der Spezialisierten Verkehrsüberwachung Im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktkontrollaktion führten am 07.05.2015, in der Zeit von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr, die Kräfte der Spezialisierten Verkehrsüberwachung der Polizeidirektionen Nord, Ost und Süd unter Anwesenheit von Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes Halle im Bereich der Bundesautobahn 2 zwischen der AS Irxleben und dem Autobahnkreuz A2 / A14 eine Überwachungsmaßnahme von Abfalltransporten mit der Zielrichtung auf die Verbringung von Elektroschrott durch. Im Zuge dieser Kontrolle wurden insgesamt 58 Kraftfahrzeuge überprüft, davon 21 Abfalltransporte. In 32 Fällen wurden Verstöße gegen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen festgestellt, was einer Beanstandungsquote von rund 55 % entspricht. Der Großteil der Verfehlungen war auf unzureichend gesicherte Ladung zurückzuführen. Von den insgesamt 14 Feststellungen waren allein in neun Fällen Gasflaschen im Führerhaus der Fahrzeuge ungenügend verstaut. Weiterhin gab es Beanstandungen in den Bereichen der Lenk- und Ruhezeiten, Überladung, technischer Mängel und Geschwindigkeitsübertretungen. Bezüglich des o. g. Kontrollschwerpunktes gab es fünf Feststellungen, die sich aufgrund von fehlenden oder fehlerhaften Transportpapieren ergaben. In einem Fall war beabsichtigt, Abfall ohne behördliche Genehmigung ins Ausland zu verbringen. Dem Kleintransporter, auf welchem Elektroaltgeräte in Form von Waschmaschinen und Fernsehgeräten verladen waren, wurde deshalb die Weiterfahrt untersagt und dessen Ladung ordnungsgemäß entsorgt. Insgesamt wurde 14 Kraftfahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt, bis die Mängel behoben bzw. fehlende Genehmigungen nachgereicht wurden.

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