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Dessau-Roßlau, den 07.05.2015

(LverfG LSA) Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 12. Mai 2015

Dessau-Roßlau, den 8. Mai 2015   Aktenzeichen:      LVG 3/14     Das Landesverfassungsgericht verhandelt am 12. Mai 2015 ab 09.00 Uhr über die kommunale Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Städte Gommern und Möckern gegen das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21.03.2013 (GVBl. S. 116).   Die angegriffenen Regelungen betreffen Umstufungen von Fließgewässern erster Ordnung in solche zweiter Ordnung, mit der ein Wechsel der Zuständigkeit vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) auf die Gewässerunterhaltungsverbände verbunden ist, deren finanzierende Pflichtmitglieder die Beschwerdeführerinnen sind. Nach ihrer Ansicht werde mit den Umstufungen in unzulässiger Weise in die kommunale Finanzhoheit eingegriffen, weil ihnen für die neu übertragene Aufgabe kein ausreichender Mehrkostenausgleich gewährt werde. Die Gesetzesänderung stelle deshalb eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts dar.   Die mündliche Verhandlung findet im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, statt.   Frank Straube Pressesprecher

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

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Dessau-Roßlau, den 07.05.2015

(LverfG LSA) Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 12. Mai 2015

Dessau-Roßlau, den 8. Mai 2015   Aktenzeichen:      LVG 3/14     Die Pressemitteilung vom heutigen Tage (Nr. 002/15) wird dahin korrigiert, dass die mündliche Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht am 12.05.2015 im Verfahren LVG 3/14 nicht um 09.00 Uhr, sondern um 10.00 Uhr beginnt.     Frank Straube Pressesprecher

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