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Hohenwarsleben, den 11.05.2015

Ereignisse im Zuständigkeitsbereich des PRev. BAB/SVÜ Börde in der Zeit vom 11.05.2015, 06:00 Uhr bis zum 12.05.2015, 06:00 Uhr

Verkehrsunfallgeschehen In der angegebenen Zeit ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Autobahnpolizeireviers ?Börde? neun Verkehrsunfälle, wobei insgesamt zwei Personen schwer verletzt wurden. Innerhalb weniger Minuten kam es gegen 16.20 Uhr auf der B6 n zwischen den Anschlussstellen Aschersleben-Ost und Güsten zu drei Verkehrsunfällen. Zunächst streifte ein im linken Fahrstreifen fahrender Pkw Ford einen im rechten Fahrstreifen fahrenden VW Transporter. In der Folge drehten sich beide Fahrzeuge und kamen an der linken und rechten Schutzplanke zum Stillstand. Hierbei verletzte sich die 19-jährige Fahrerin des Pkw Ford schwer. Der 49-jährige Fahrer des VW Transporter blieb unverletzt. Nur zwei Minuten später fuhr am entstandenen Stauende ein Pkw Audi auf einen Pkw VW Passat auf. Hierbei wurde glücklicherweise niemand verletzt. Schließlich fuhr dann ein tschechischer Sattelzug in das Stauende, wodurch ein weiterer Pkw Audi gegen die Mittelschutzplanke geschleudert wurde. Der Lkw geriet dann nach rechts und stieß seitlich gegen einen VW Golf, in welchem sich ein Fahrlehrer mit einer 17-jährigen Fahrschülerin befand. Der 22-jährige Audi-Fahrer wurde dabei ebenfalls schwer verletzt. Der 29-jährige Lkw-Fahrer und die Insassen des Fahrschulautos blieben unverletzt. Die B6 n war für ca. drei Stunden in Richtung Bernburg gesperrt.   Verkehrskontrollen Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte in Blankenburg ein Fahrzeugführer festgestellt werden, der mit einem Elektro-Scooter auf dem Gehweg fuhr. Da für dieses Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden konnte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.Bei einer Lkw-Kontrolle auf der B 71 bei Kalbe (Milde) war festzustellen, dass die erforderliche Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers nicht mehr gültig war. Auch in diesem Fall wurde eine Strafanzeige gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.

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