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Halle (Saale), den 18.05.2015

Der Drömling wird für Natura 2000 als Landschaftsschutzgebiet neu ausgewiesen

Im kommenden Monat beginnt das Verfahren für die erneute Ausweisung des Drömlings als Landschaftsschutzgebiet (LSG). Dazu werden ab dem 24. Juni 2015 die entsprechenden Unterlagen in den Verwaltungen der Städte Oebisfelde-Weferlingen und Klötze, der Hansestadt Gardelegen und der Verbandsgemeinde Flechtingen für einen Monat zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Im Juli sind zudem während der Auslegungsphase öffentliche Erörterungstermine geplant, zu denen separat bekannt gemacht wird. Hier können alle Betroffenen ihre Anregungen und Änderungswünsche vorbringen. Aus diesem Anlass möchten wir die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich zu einem Vororttermin einladen. Am Freitag, den 29. Mai 2015, um 10 Uhr werden Ihnen die Vertreter des Landesverwaltungsamtes und der Naturparkverwaltung vor Ort zum Ausweisungsverfahren Rede und Antwort stehen und Ihnen den bevorstehenden Verfahrensablauf erläutern. Zudem stellen wir Ihnen entsprechendes Info- und Kartenmaterial zur Verfügung. Natürlich wird es die Möglichkeit zu Foto- und Filmaufnahmen geben. Unsere Naturschutzexperten werden Ihnen dazu naturschutz- und gebietsrelevante Motive vorstellen. Wir erwarten Sie um 10 Uhr in der Verwaltung des Naturparkes Drömling (Bahnhofstraße 32 in Oebisfelde). Dort steht ein Kleinbus bereit, um uns an die interessantesten Orte zu bringen. Hoffen wir gemeinsam auf gutes und trockenes Wetter. Bitte geben Sie uns eine kurze Bestätigung Ihrer Teilnahme bis zum 26.05.2015 und teilen Sie uns mit, ob Sie in unserem Kleinbus oder im eigenen Fahrzeug mitfahren möchten. PS: Handynummer Frau Vopel, die an diesem Tag mit vor Ort sein wird:0151-55145849Das LSG-AusweisungsverfahrenDurch Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in Abstimmung mit weiteren Fachministerien wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, das LSG-Ausweisungsverfahren für den Drömling und die dort gelegenen Europäischen Vogelschutzgebiete ?Drömling? und ?Feldflur bei Kusey? sowie die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete ?Grabensystem Drömling? und ?Obere Ohre? zu führen. Die genannten Gebiete sind Bestandteil des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Der im Jahr 2005 als Naturschutzgebiet gesicherte Teil des Drömlings ist nicht Bestandteil des Verfahrens.Geplant ist eine Ausweisung auf einer Fläche von ca. 19.240 ha. Das Landesamt für Umweltschutz hat im Auftrag des Ministeriums Schutzkonzeptionen für die Gebiete erarbeitet, welche die fachlichen Grundlagen für die Verordnungsregelungen darstellen. Im Landesverwaltungsamt wurden auf dieser Grundlage durch das Referat Naturschutz und Landschaftspflege der zwischen den einzelnen Fachabteilungen abgestimmte Verordnungsentwurf erarbeitet. Das Landesverwaltungsamt beteiligt nunmehr die Städte Klötze und Oebisfelde-Weferlingen, die Hansestadt Gardelegen und die Verbandsgemeinde Flechtingen als betroffene Kommunen, die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen unmittelbar am NSG-Ausweisungsverfahren sowie mittelbar die Allgemeinheit in Form der öffentlichen Auslegung in den jeweiligen Kommunalverwaltungen. Dadurch erhält jedermann, insbesondere Eigentümer, Nutzer und in sonstiger Weise Betroffene die Gelegenheit, zu den Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und entsprechende Hinweise zu geben.Rechtliche Grundlagen bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Le-bensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie, VSch-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.Mit dem Projekt Natura 2000 will die EU ein Netzwerk besonders wertvoller Lebensräume in Europa schaffen, erhalten und weiter entwickeln. Dabei sollen jedoch nicht nur Naturschutz-aspekte, sondern alle aktuellen Nutzungen sowie regionale und lokale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Der Drömling als schützenswerte Landschaft Die Europäischen Vogelschutzgebiete ?Drömling? und ?Feldflur bei Kusey? sowie die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete ?Grabensystem Drömling? und ?Obere Ohre? liegen sämtlich im Drömling, einer beckenartigen Aufweitung des Breslau-Magdeburg-Bremer Urstromtals, in dem nacheiszeitlich ein großräumiges Versumpfungsmoor entstanden ist. Als Folge der Kulturnahme hat sich daraus in den vergangenen Jahrhunderten eine stark strukturierte Landschaft aus Erlenbrüchen und anderen Wäldern und Gebüschen grundwasserbeeinflusster Standorte, Röhrichten, Feuchtgrünländern  und daraus hervorgegangenen Brachen wie auch Äckern und Einzel- oder Streuansiedlungen, sogenannten Kolonien, entwickelt und bis heute erhalten. Durch die historische Kultivierung des Moores stellt der Drömling eine einmalige Kulturlandschaft dar. Wasserbau, Kultur- und Siedlungstechnik haben hier bedeutsame Zeugen der Kulturgeschichte geschaffen. Geprägt wird die Drömlingslandschaft insbesondere von historischen Moordammkulturen, die mit einer außerordentlichen Vielzahl an Gräben und Kanälen zu einmalig hohen Gewässernetzdichten geführt haben. Der Drömling gilt als ?das Land der 1000 Gräben?. Aus dieser besonderen landschaftlichen Situation resultiert eine flächendeckend große Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche vom Aussterben bedrohte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.Die beiden Vogelschutzgebiete sind einerseits von herausragender Bedeutung für Brutvorkommen von Arten der Niederungen wie Seeadler, Weißstorch oder Kranich sowie traditionell genutzter und reich strukturierter Agrarlandschaften wie Ortolan, Wiesenweihe, Rotmilan und Neuntöter. Eine mindestens ebenso große Bedeutung besitzt der Drömling andererseits für Rast- und Zugvögel, beispielsweise für nordische Gänse, Kraniche, Goldregenpfeifer und Singschwäne. Im Mittelpunkt der beiden FFH-Gebiete, insbesondere des FFH-Gebietes ?Grabensystem Drömling? steht die Erhaltung der schon allein wegen ihres Umfangs überdurchschnittlich bedeutenden Gewässerlebensräume einschließlich ihrer begleitenden Strukturen.Der Schutzzweck umfasst in den Natura 2000-Gebieten die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang I und nach Art. 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, der Arten nach den Anhängen II und IV der FFH-RL einschließlich ihrer Lebensräume sowie der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten. Aufgrund der bekannten Schutzwürdigkeit wurden schon in den 1960er bis 1980er Jahren anfangs ein kleineres Landschaftsschutzgebiet und Schongebiete für den Fischotter- und Wiesenbrüterschutz sowie später einzelne Naturschutzgebiete eingerichtet. Mit dem Nationalparkprogramm der DDR im Jahre 1990 entstand das Großschutzgebiet Drömling, flächen- und namensgleich als Naturpark und Landschaftsschutzgebiet, darin eingeschlossen weitere Naturschutzgebiete. 2005 wurden diese Naturschutzgebiete zusammengefasst und als neues NSG ?Ohre-Drömling? erweitert. Die verbliebenen LSG-Flächen sollen nun in einem flächenmäßig überarbeiteten Umgriff den aktuellen rechtlichen Bedingungen angepasst und den europäischen Anforderungen von Natura 2000 gerecht werden.HintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen NATURA 2000 und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000 ? Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA 2000 ? Gebiete ausgewiesen werden sind die Vogelschutzrichtlinie und die FFH ? Richtlinie, die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 265 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet.

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