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Halle (Saale), den 20.05.2015

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung des Landkreises Stendal

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung des Landkreises Stendal für das Jahr 2015 genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2015 konnte abgesehen werden.Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.795.000 Euro, der i.H.v. 2.312.800 Euro der Genehmigung bedarf, wird in vollem Umfang genehmigt.Auch für den festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits in Höhe von 66.000.000 Euro konnte in voller Höhe die Genehmigung erteilt werden.Allerdings erfolgte die Zustimmung zur Haushaltssatzung unter der Auflage, dass durch den Landkreis Stendal zusammen mit der Haushaltssatzung 2016 eine Planung vorzulegen ist, aus der sich eine stufenweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens in den Jahren 2016 ?  2023 erkennen lässt.Die in der Satzung festgesetzten Umlagesätze der Kreisumlage auf jeweils 44,56 v.H. der Umlagegrundlagen wurden genehmigt.Um auch für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises zu sichern, ist der Landkreis gehalten, zukünftig seinen Fokus noch stärker auf ein sparsames und wirtschaftliches Handeln zu richten und gleichzeitig die vorhandenen Einnahmepotentiale stärker zu nutzen. Dazu muss der Landkreis Stendal mit Blick auf die mittelfristige Ergebnisplanung weitere wirksame Maßnahmen zur Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit ergreifen.

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